Leistung

Die Leistungen der VAA finden sich in drei Hauptgruppen wieder, die im Folgenden gelistet sind:

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Die VAA, als eine der vier großen Verbände, arbeitet hier entscheidend an den Beschlüssen der Berufspolitik mit. Die VAA ist im AKNW-Präsidium, im AKNW-Vorstand und in allen wichtigen Ausschüssen und Gremien der Kammer vertreten. Hier werden die Vorschläge für die berufliche Zukunft der ArchitektInnen (soweit die Kammer sie beeinflussen kann) erarbeitet, abgestimmt und dann in der Vertreterversammlung entschieden. Beispielhaft werden einige Ausschüsse benannt:

  • Belange der Tätigkeitsarten. Hier werden z. B. umfangreich die Belange der Angestellten behandelt
  • Planen und Bauen. In diesem Ausschuss werden Stellungnahmen zu den Themen Bau- und Planungsrecht, sonstige Gesetze, Richtlinien, Normen usw. erarbeitet
  • Berufsordnung und Schlichtung
  • Dienstleistungen/Bauleistungen
  • Vertrags- und Gebührenrecht
  • Wettbewerbswesen
  • Ausschuss Aus- und Fortbildung
  • Ausschuss Stadtplanung
  • Beirat der Akademie der Architektenkammer

Darüber hinaus ist die VAA

  • im Aufsichtsausschuss und Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes
  • im Aufsichtsrat der Akademie der Architektenkammer
  • im vom Baukammergesetz vorgeschriebenen gemeinsamen Ausschuss der AKNW und IK-Bau
  • im Stiftungsvorstand und Kuratorium der Stiftung Deutscher Architekten
  • im Herausgebergremium des Deutschen Architektenblattes vertreten

Was hat die VAA bisher erreicht?

  • Durchgängige Vertretung der VAA und somit der Angestellten in sämtlichen Ausschüssen und natürlich auch in der Vertreterversammlung der AKNW als oberstes Beschlussorgan der Kammer
  • Hier ist in besonderem Maß die Arbeit im Ausschuss „Belange der Tätigkeitsarten“ hervorzuheben, in dem insbesondere Angestelltenthematiken behandelt und dem Vorstand zugetragen werden
  • Die VAA hat entscheidend daran mitgewirkt, dass die Kammer jährlich eine Ermittlung unter allen Angestellten über Fragebogen durchführt, um festzustellen, wie die Situation der Angestellten in Büros, Betrieben und Behörden ist. Es geht dabei um Einkommen, Urlaub, Angestellten- und Arbeitsverträge etc., um den KollegInnen entsprechende Vergleichsmöglichkeiten vor Unterzeichnung von Arbeitsverträgen bieten zu können
  • Aus diesen Erkenntnissen wurden bereits Musterverträge modifiziert, die u. a. auch Möglichkeit der Teilnahme an Wettbewerben für Angestellte beinhalten
  • Regelmäßige Angebote über eigene bezahlbare Fortbildungsseminare, zu deren genereller Teilnahme jedes Kammermitglied jährlich verpflichtet ist
  • Aktuelle Beratungsmöglichkeit in Bezug auf Freistellung von der Deutschen Rentenversicherung zu Gunsten des Versorgungswerkes der AKNW, insbesondere bei einem anstehenden Stellenwechsel

Verbandsarbeit in der VAA

Ähnlich den Gremien in der Kammer hat auch die VAA viele Arbeitsgruppen, die zum Thema „Berufspolitik“ und den Belangen der Angestellten die Basisarbeit leisten.

Was heißt das?

In den Arbeitskreisen werden zu allen Themen Ideen entwickelt, ausgearbeitet und auf der Mitgliederversammlung vorgetragen und entschieden, was und wie es zur nächsten Vertreterversammlung der AKNW vorgetragen bzw. eingereicht wird. Nimmt die Vertreterversammlung der AKNW einen Vorschlag an, wird dieser entweder sofort entschieden oder in den zuständigen Ausschuss der AKNW zur Meinungsbildung weitergeleitet.

Mitglieder

Das dritte Hauptfeld zum Thema „Leistungen“ der VAA ist einerseits die Betreuung und Beratung der Mitglieder, andererseits die Vorbereitung von diversen Veranstaltungen, Exkursionen, Tagungen etc.

Zur Beratung der Mitglieder werden beispielhaft einige Titel genannt

Angestellten- und Arbeitsverträge
Freie Mitarbeiterschaft/Scheinselbstständigkeit

  • Tarifrecht
  • Gehalt, Einkommen
  • Arbeitszeit
    • Urlaubszeit/-geld
    • Weihnachtsgeld
    • Kündigungsfristen/-schutz
    • Fortbildung
    • Vorruhestand

Hinzu kommen

  • Meinungs- und Erfahrungsaustausch
  • Berufsstand und Berufsordnung
  • Selbstverwaltung
  • und vieles mehr.

Diese Auflistung der Leistungen der VAA stellt nur einen Ausschnitt über das grundsätzlich sehr große Tätigkeitsfeld dar, in dem die VAA entscheidende Weichen stellt.