Satzung

Satzung

  1. Name und Sitz
  2. Vereinszweck
  3. Organe der Vereinigung
  4. Mitgliederversammlung
  5. Vorstand
  6. Mitgliedschaft/Aufnahmeverfahren und Mitgliedsbeiträge
  7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
  8. Beendigung der Mitgliedschaft
  9. Wahlen und Abstimmungen
  10. Geschäftsjahr
  11. Protokolle
  12. Auflösung der Vereinigung
  13. Satzungsänderungen
  14. Satzungshinterlegung
  15. Inkrafttreten

1. Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „VEREINIGUNG ANGESTELLTER ARCHITEKTEN“ e.V., Kurzform VAA.
  2. Die VAA ist Rechtsnachfolger der nicht rechtsfähigen FLAA (Freie Liste Angestellter Architekten) und tritt in deren Rechte und Pflichten ein.
  3. Die VAA führt folgendes Emblem:


                          
     
  4. Sie hat ihren Sitz und Gerichtsstand in Wuppertal und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Wuppertal eingetragen.

2. Vereinszweck

  1. Die VAA ist eine Berufsvereinigung angestellter Architekten/ -innen sowie aller übrigen nicht freischaffend tätigen Architekten/-innen für die Fachrichtungen: Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung. Ihr Zweck ist vorrangig die Interessenvertretung angestellter Architekten/-innen sowie Stadtplaner/-innen in berufs-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Belangen.
    Sie ist eine Vereinigung des bürgerlichen Rechts.
  2. Die VAA ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und konfessionell unabhängig.

3. Organe der Vereinigung

Organe der VAA sind:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand

4. Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist als oberstes Organ der VAA zuständig für:
    • 1 Satzung der Vereinigung
    • 2 Wahlen und Abberufung ​
      • des Vorstandes
      • des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin
      • der beiden KassenprüferInnen und deren StellvertreterInnen
    • 3 Haushaltsplan
    • 4 die Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte des Vorstandes
    • 5 die Entgegennahme der Berichte der KassenprüferInnen
    • 6 die Entlastung des Vorstandes
    • 7 die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
    • 8 Erlass der Beitragsordnung
    • 9 Schaffung einer Ehrenordnung
    • 10 Bildung von Ausschüssen
    • 11 Beschlussfassung über die Auflösung der VAA
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr in Textform unter Mitteilung der Tagesordnung (spätestens 4 Wochen vor dem Sitzungstermin) vom Vorstand einberufen. Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand bzw. die Versammlung dies beschließt oder auf Antrag von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder.

5. Vorstand

  1. Der Vorstand ist ein gesamtverantwortliches Gremium und setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten Stellvertretern/innen, dem/der Schatzmeister/in und bis zu vier Beisitzern/-innen zusammen.
  2. Der Vorsitzende/die Vorsitzende des Vorstandes und die beiden Stellvertreter/innen bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
  3. Der Vorsitzende die Vorsitzende mit jeweils einem Stellvertreter/einer Stellvertreter/-in sind berechtigt, die Vereinigung gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB zu vertreten.
  4. Der Vorstand hat die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen. Dazu kann er sich eines/r Geschäftsführers/in bedienen.
  5. Mitglieder der VAA, die Mitglieder eines Vorstandes einer Länderarchitektenkammer sind, sind zusätzliches Vorstandsmitglied der VAA mit Stimm- und Wahlrecht.
  6. Der / die Ehrenvorsitzende /r und das / die Ehrenmitglied/-er soll gem. Ehrenordnung beteiligt werden.

6. Mitgliedschaft, Aufnahmeverfahren und Mitgliedsbeiträge

  1. Die VAA hat
    • ordentliche Mitglieder
    • außerordentliche Mitglieder
      Die Mitglieder sollten neben ihrer Berufsbezeichnung gem. 6.1.1 den Zusatz VAA führen.
    1. Ordentliche Mitglieder können alle Mitglieder einer deutschen Architektenkammer, die nicht als freischaffend eingetragen sind, werden, soweit der Vorstand der VAA mehrheitlich ihre Mitgliedschaft befürwortet.
    2. Ordentliche Mitglieder können auch eingeschriebene Studenten/-innen und Absolventen/-innen der entsprechenden Fachrichtung werden. Sie sind verpflichtet, sich nach Ablauf der Praxiszeit nach BauKaG in die entsprechende Liste einzutragen.
    3. Außerordentliche Mitglieder können werden:
      • Personen, die die Ziele der Vereinigung unterstützen.
      • Personen mit besonderen Verdiensten um die Belange der angestellten Architekten/innen.
  2. Bewerbungen um die Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Beizufügen ist eine Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin über seine/ihre derzeit ausgeübte „Tätigkeitsart“.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen, soweit dies auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung bei Beschluss des jährlichen Haushaltsplanes festgelegt wird.
  4. Zahlungsweise und Zahlungsfristen regelt der Vorstand der Vereinigung.
  5. In besonderen Fällen kann der Vorstand der Vereinigung auf Antrag den Beitrag stunden, reduzieren oder erlassen.

7. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder haben Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
  2. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimm- bzw. Wahlrecht. Sie dürfen sich jedoch an den Sachdebatten der Mitgliederversammlung beteiligen.
  3. Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder können sich der Organe und Einrichtungen der VAA im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke der Vereinigung bedienen.
  4. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben der VAA, vor allem durch ihr Verhalten in berufspolitischer Hinsicht, zu unterstützen.
  5. Alle Mitglieder müssen die Satzung und die Beschlüsse der Vereinigung sowie die Berufsordnung ihrer Architektenkammer einhalten.

8. Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch:
    • Austritt
    • Tod
    • Verlust der Befugnis, sich als Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in  oder Stadtplaner/-in bezeichnen zu dürfen.
    • Ausschluss
  2. Die außerordentliche Mitgliedschaft endet durch:
    • Austritt
    • Tod
    • Ausschluss
  3. Der Austritt muss durch in Textform an den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres erklärt werden. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ende des Geschäftsjahres zu zahlen.
  4. Ausschlussgrund ist ein Handeln eines Mitgliedes gegen die tragenden Grundsätze dieser Satzung, eine Bestrafung durch Berufsgerichte der Architektenkammer, Verlust der Geschäftsfähigkeit und Beitragsrückstände über einen Zeitraum von zwei Jahren.
    Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit.

9. Wahlen und Abstimmungen

  1. Der Vorstand, der Schatzmeister/die Schatzmeisterin und die Kassenprüfer/-innen werden auf die Dauer von fünf Jahren bzw. für den Rest der Legislaturperiode gewählt. Die Abstimmung ist jeweils geheim durchzuführen, soweit dies von mindestens einem /einer Anwesenden gewünscht wird. Der Vorsitzende/die Vorsitzende und die StellvertreterInnen sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.
  2. Wiederwahlen sind zulässig.
  3. Alle Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  4. Die Organe der VAA sind beschlussfähig, wenn zur Mitgliederversammlung bzw. zum Vorstand ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  5. Die Stimmabgabe kann nur persönlich erfolgen.

10. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

11. Protokolle

Beratungen und Beschlüsse der Organe der VAA sind in Protokollen festzuhalten. Die Niederschriften über die Sitzungen der Mitgliederversammlung sind ausführlich zu halten und von dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden und von dem jeweils vom Versammlungsleiter zu bestimmenden Protokollführer in Textform zu unterzeichnen.

12. Auflösung der Vereinigung

Ein Beschluss über die Auflösung der VAA muss von der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der beschlussfähigen Mitgliederversammlung gefasst werden. Der Auflösungsbeschluss ist mit einem Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens zu verbinden.

13. Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der beschlussfähigen Mitgliederversammlung erfolgen.

14. Satzungshinterlegung

Das Original der Satzung verbleibt bei der VAA.

15. Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Änderung der Satzung

1. Änderung: 27.6.1987

Mitgliederversammlung, Schloß Lüntenbeck

2. Änderung: 12.10.1991

Mitgliederversammlung, Schloß Lüntenbeck

3. Änderung: 29.10.1994

Mitgliederversammlung, Herten

4. Änderung: 5.5.1995

Mitgliederversammlung Redoute, Bonn

5. Änderung: 9.11.1996

Mitgliederversammlung, Bad Waldliesborn

6. Änderung: 28.8.1999

Mitgliederversammlung, Warendorf

 Anlage 1: 25.4.2004

Mitgliederversammlung, Düsseldorf

7. Änderung: 5.4.2008

Mitgliederversammlung, Münster

8. Änderung:  17.03.2018
Mitgliederversammlung, Essen

9. Änderung:  04.09.2021
Mitgliederversammlung, Arnsberg

Amtsperioden in der VAA

1. Amtsperiode: 27.4.1985–28.10.1989
Wahl auf der Mitgliederversammlung auf Schloß Lüntenbeck, Wuppertal

Vorsitzender: Hans Zimmermann
Stellvertretende Vorsitzende: Wolfgang Dill, Alfred Schlüter
Beisitzer: Horst Burchard, Alfred Grontzki, Achim Golz

2. Amtsperiode: 28.10.1989–26.6.1993
Wahl auf der Mitgliederversammlung auf Schloß Lüntenbeck, Wuppertal

Vorsitzender: Alfred Schlüter
Stellvertretende Vorsitzende: Hans Zimmermann, Wolfgang Dill
Beisitzer: Horst Burchard, Peter Wollenweber

3. Amtsperiode: 28.6.1993–19.4.1997
Wahl auf der Mitgliederversammlung Mülheim a. d. Ruhr

Vorsitzender: Alfred Schlüter
Stellvertretende Vorsitzende: Peter Wollenweber, Hans Zimmermann
Beisitzer: Beate Gessner (Nachwahl Jutta Düchting), Raimund Mirgeler, Christoph Usener

4. Amtsperiode: 19.4.1997–16.3.2002
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Köln

Vorsitzender: Peter Wollenweber
Stellvertretende Vorsitzende: Raimund Mirgeler, Christoph Usener
Beisitzer: Jutta Düchting, Edith Maria Breuning (Kassenwartin) Bernd Schmitz
geb. Mitglied gem § 5.5 Alfred Schlüter

Nachwahlen 24.10.1998
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Gelsenkirchen

Vorsitzender: Raimund Mirgeler
Stellvertretende Vorsitzende: Jutta Düchting, Jürgen Meinhard
Beisitzer: Reiner Fuest, Maja Wesseling, Jutta Düchting
geb. Mitglied gem § 5.5 Alfred Schlüter, Peter Wollenweber

Nachwahlen 28.8.1999
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Warendorf

Vorsitzender: Raimund Mirgeler
Stellvertretende Vorsitzende: Reiner Fuest, Jürgen Meinhard
Beisitzer: Klaus Brüggenolte, Maja Wesseling (ausgeschieden im AUG 2000),
Kassenwart: Reiner Fuest
geb. Mitglied gem § 5.5 Alfred Schlüter, Peter Wollenweber (ausgeschieden im APR 2001), Hans Zimmermann (Ehrenvorsitzender)

5. Amtsperiode: 16.3.2002–28.4.2007
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Wuppertal

Vorsitzender: Raimund Mirgeler
Stellvertretende Vorsitzende: Reiner Fuest, Klaus Brüggenolte
BeisitzerInnen: Patricia Wild, Wolfgang Schindler (ausgeschieden im DEZ 2004), Werner Nauss (Nominierung 23.4.2005)
KassenwartIn: Wolfgang Schindler (ausgeschieden im DEZ 2004), Patricia Wild
geb. Mitglied gem § 5.5 Alfred Schlüter (verstorben 2.10.2004), Hans Zimmermann (Ehrenvorsitzender)

6. Amtsperiode: 28.4.2007–9.3.2013
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Stolberg

Vorsitzender: Raimund Mirgeler
Stellvertretende Vorsitzende: Klaus Brüggenolte, Christoph Usener
BeisitzerInnen: Richard Kaus (ausgeschieden MÄR 2010), Werner Nauss, Dirk Schlüter
SchatzmeisterIn Patricia Wild (ausgeschieden am 5.4.2004), Klaus Brüggenolte (Nominierung am 5.4.2008)
geb. Mitglied gem § 5.5 Reiner Fuest, Hans Zimmermann (Ehrenvorsitzender)

Nachwahlen: 27.3.2010
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Duisburg

Vorsitzender: Reiner Fuest
Stellvertretende Vorsitzende: Klaus Brüggenolte, Christoph Usener
BeisitzerInnen: Werner Nauss, Dirk Schlüter, Jürgen Meinhard
SchatzmeisterIn Klaus Brüggenolte
geb. Mitglied gem § 5.5 Raimund Mirgeler, Hans Zimmermann (Ehrenvorsitzender)

7. Amtsperiode: 9.3.2013 - 17.03.2018
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Münster

Vorsitzender: Klaus Brüggenolte
Stellvertretende Vorsitzende: Franz Ahler, Eric Wollesen
BeisitzerInnen: Jürgen Meinhard, Dirk Schlüter
SchatzmeisterIn: Peter Janßen
geb. Mitglied gem § 5.5 Reiner Fuest bis VVS 2014, Hans Zimmermann (Ehrenvorsitzender)

8. Amtsperiode: 17.3.2018 - 25.03.2023
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Essen

Vorsitzender: Klaus Brüggenolte
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Jürgen Held †, Manfred Krick
BeisitzerInnen: Gabriele Brand, Franz Ahler, Jürgen Meinhard, Dirk Schlüter
SchatzmeisterIn: Peter Janßen
geb. Mitglied gem § 5.5 Eric Wollesen, Hans Zimmermann † (Ehrenvorsitzender)

Nachwahlen: 04.09.2021
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Arnsberg

Vorsitzender: Klaus Brüggenolte
Stellvertretende Vorsitzende: Peter Berenskötter, Manfred Krick
BeisitzerInnen: Gabriele Brand, Jürgen Meinhard, Dirk Schlüter, Sascha Tschorn
Schatzmeister: Peter Janßen
Geschäftsführer: Franz Ahler
Ehrenmitglied: Eric Wollesen

9. Amtsperiode: 25.03.2023
Wahl auf der Mitgliederversammlung in Lippstadt

Vorsitzender: Manfred Krick
Stellvertretende Vorsitzende: Peter Berenskötter, Sascha Tschorn
BeisitzerInnen: Gabriele Brand, Iris Korbmacher, Dirk Schlüter
Schatzmeister: Peter Janßen
Geschäftsführer: Franz Ahler
geb. Mitglied gem. §5.5 Klaus Brüggenolte
Ehrenmitglied: Eric Wollesen