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Zwischen Ernüchterung und Handlungsbedarf: Rentenrealität für angestellte Architekten

Hohe Beiträge, sinkende Erwartungen: Viele angestellte Architekt:innen erleben derzeit eine unangenehme Realität: die Rentenerwartung sinkt trotz hoher Beitragszahlungen in das Versorgungswerk (VW). Gleichzeitig steigen die Abzüge im Rentenalter durch Sozialabgaben deutlich. Ein wachsendes Problem, über das bisher nur unzureichend informiert wurde – mit spürbaren Konsequenzen für die finanzielle Planung im Alter.

Sinkende Renditen im Versorgungswerk: Seit 2017 hat sich die Rentenprognose für angestellte Mitglieder der AKNW deutlich verschlechtert. Ursache ist eine Absenkung des Rechnungszinses von 4 auf 2 %. Die Folge: Rentenerwartungen sanken teilweise um bis zu 10 %. Hauptproblem liegt in der konservativen Anlagepolitik der VW: der Großteil des Kapitals wird weiterhin in festverzinsliche Wertpapiere investiert mit derzeit geringen Erträgen. Dabei blieb die regelmäßige Rentenanpassung – wie bei der Deutschen Rentenversicherung – bei den VW aus. Ein Inflationsausgleich findet nicht statt, was die reale Kaufkraft der späteren Rente weiter schmälert.

Nächste Belastung – Sozialabgaben auf zusätzliche Altersvorsorge: ein weiterer Schock kam mit der Information, dass auf Renten aus dem VW, auf Betriebsrenten und weiteren Einkünften (z. B. Kapitalerträge oder Mieteinnahmen) Sozialabgaben zu entrichten sind – insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Was viele nicht wissen: Auch private Rentenversicherungen sind davon betroffen, sofern man nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist. Das Versorgungswerk hat über diese Entwicklung nur zögerlich informiert. Für viele angestellte Architekt:innen ist die späte Erkenntnis ein gravierender Nachteil.

Krankenkassenbeiträge – Pflicht oder vermeidbare Kosten? Besonders betroffen: freiwillig krankenversicherte Rentner, sie zahlen Beiträge auf nahezu alle Einkunftsarten – neben Versorgungs- und Betriebsrenten auch auf Kapitalerträge, private Rentenversicherungen und Mieteinkünfte. Dadurch werden zusätzliche Vorsorgebausteine im Alter durch hohe Beiträge belastet – genau das Gegenteil dessen, was man mit privater Altersvorsorge eigentlich erreichen will. Anders bei Pflichtversicherten in der KVdR: sie zahlen lediglich Beiträge auf gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge, Betriebsrenten und Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Private Einkünfte bleiben beitragsfrei. Der Status in der Krankenversicherung ist damit ein entscheidender Faktor für die Netto-Rente im Alter.

Lösungsmöglichkeit: Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung. Ein Zugang zur KVdR setzt den Bezug einer gesetzlichen Rente voraus. Dafür sind mindestens fünf Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) notwendig. Viele angestellte Architekt:innen haben jedoch ausschließlich über das VW Beiträge geleistet und erfüllen diese Voraussetzung nicht. Hier bietet sich eine Möglichkeit: Durch freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung – ab ca. 100 €/monatl. – kann die sog. Wartezeit von 60 Monaten erfüllt werden. Auch Kindererziehungszeiten werden angerechnet und können helfen, die geforderte Mindestzeit zu erreichen.

Was jetzt zu tun ist: Analyse und individuelle Strategie. Gerade für die Altersgruppe zwischen 40 und 55 Jahren ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die persönliche Rentenstrategie zu überprüfen, ggf. anzupassen:

  • Versicherungsstatus prüfen: Habe ich schon Rentenpunkte bei der DRV? Sind Kindererziehungszeiten angerechnet?
  • Krankenversicherung analysieren: Bin ich in der KVdR versichert oder freiwilliges Mitglied? Wie hoch werden meine künftigen Abgaben ausfallen?
  • Freiwillige Beiträge erwägen: Lohnt es sich, in die DRV einzuzahlen, um Zugang zur KVdR zu erhalten?
  • Beratung einholen: Gespräche mit DRV, Versorgungswerk und ggf. einem unabhängigen Rentenberater sind sinnvoll, um individuelle Optionen zu klären.

Fazit: Mehr Eigenverantwortung und klare Entscheidungen. Angesichts der begrenzten Dynamisierung der Renten des VW und der weitreichenden Beitragspflicht auf zusätzliche Einkünfte ist es für angestellte Architekt:innen essenziell, selbst aktiv zu werden. Die frühzeitige Weichenstellung – etwa durch freiwillige Beiträge in die DRV – kann helfen, die künftige Netto-Rente zu optimieren. Wer zusätzlich privat vorgesorgt hat, kann nur profitieren, wenn daraus resultierende Einkünfte nicht durch Sozialabgaben geschmälert werden. Die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR bietet hier klare Vorteile – und sie ist erreichbar.

Unterstützungsangebot: Die Vereinigung Angestellter Architekten (VAA) steht angestellten Kolleg:innen mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.
PB