Beitragsordnung gerecht und attraktiv gestalten
Mit der Beitragsordnung für das Jahr 2024 sind die Beiträge für die Mitglieder der AKNW erheblich gestiegen. Die fast zehn- prozentige Anhebung der Beiträge war die bisher höchste Anhebung seit Gründung der Architektenkammer NRW. Über die Notwendigkeit der Erhöhung wurde in der Vertreterversammlung 2023 diskutiert. Nicht zum Abschluss kam in der Vertreterversammlung die Diskussion über die Art der Beitragserhöhung
Die Beitragsordnung der Architektenkammer NRW beinhaltete immer einen höheren Beitrag für freischaffend tätige Kolleginnen und Kollegen gegenüber denjenigen, die abhängig beschäftigt oder ohne Beschäftigung sind; dies ist auch bei den anderen Länderarchitektenkammern so.
In den letzten beiden Jahrzehnten ist dieser Abstand in der AKNW jedoch kontinuierlich zusammengeschmolzen. Das resultiert daraus, dass seit dem Jahr 2005 der Erhöhungsbetrag für freischaffend Tätige nicht mehr angepasst worden ist und auf dem damaligen Niveau von plus 81 Euro verblieben ist.
Während 2005 bei einem Grundbeitrag von 164 Euro der damals schon vorhandene Erhöhungsbetrag von 81 Euro für freischaffend Tätige noch einen Prozentsatz von plus 49 Prozent ausmachte, ergibt der Erhöhungsbetrag seit der Beitragsordnung 2024 nur noch ein Plus von 29,2 Prozent.
Ebenso verhält es sich mit dem Reduzierungsbetrag der Mitglieder, die keine Berufstätigkeit ausüben. In 2005 lag dieser mit 94 Euro um minus 43 % unter dem Grundbetrag, während der seit 2005 unveränderte Reduzierungsbe- trag von 93 € bei der Beitragsordnung 2024 nur noch ein Minus von 25 % ergibt.
Im Ergebnis führte dies bei der Beitragserhöhung 2024 zur höchsten prozentualen Erhöhung für die Berufsgruppe der Mitglieder, die keine Berufstätigkeit ausüben, in Höhe von plus 13,7 %. Demgegenüber erfolgte die niedrigste prozentuale Erhöhung für die Berufsgruppe der freischaffend Tätigen in Höhe von plus 7,5 %. Wenn die in den letzten beiden Jahrzehnten praktizierte Berechnungsmethodik beibehalten wird, würden sich die Beiträge der abhängig Beschäftigten immer weiter den Beiträgen der freischaffend Tätigen angleichen.
Die VAA hat deshalb der Beitragserhöhung in dieser Form bei der Vertreterversammlung 2023 nicht zugestimmt und sich für eine Änderung der Berechnungsmethodik ausgesprochen.
Der Vergleich mit anderen Länderarchitektenkammern zeigt, dass zumeist ein deutlich höherer Unterschied zwischen dem Beitrag für freischaffend Tätige gegenüber dem Beitrag von abhängig Beschäftigten oder ohne Beschäftigung besteht. So beträgt der Kammerbeitrag für abhängig Beschäftigte in Niedersachsen nur 180 € , für freischaffend Tätige 360 € und damit 100 % mehr. In Baden-Württemberg liegt der Unterschied bei 300 € zu 450 € bei 50 %.Neben der Verpflichtung auf die berufspolitischen Ziele sieht sich die VAA als Int ressensvertretung der angestellten und beamteten Architektinnen und Architekten aller vier Fachrichtungen. Aus diesem Selbstverständnis heraus setzt sich die VAA für eine gerechtere Beitragsordnung ein, die auch zukünftig mit nicht zu hohen Beiträgen die Attraktivität der Kammermitgliedschaft für alle Berufsgruppen erhält.
Die große Anzahl von abhängig Beschäftigten und Mitgliedern ohne Beschäftigung in der AKNW bietet für die Architektenschaft in Gänze erhebliche Vorteile. Dies sollte durch eine gerechte und attraktive Beitragsordnung unterstützt werden. Günstige Beiträge für abhängig Beschäftigte können ein nicht zu unterschätzendes Argument für die Mitgliedschaft in der Kammer sein. Günstige Beiträge für Mitglieder ohne Beschäftigung können davor schützen, dass Mitglieder nach Abschluss der beruflichen Tätigkeit aus der Kammer ausscheiden und damit ihr Wissenspotenzial verloren geht.
Die VAA setzt sich auch dafür ein, dass freischaffend tätige Kolleginnen und Kollegen mit einem niedrigen Jahresumsatz ebenfalls nur den Beitrag für abhängig Beschäftigte zahlen sollten, so wie dies auch in einigen anderen Länderarchitektenkammern der Fall ist. Auch das wäre gerecht.
In der Vertreterversammlung forderte ein anderer Verband im übrigen gleiche Beiträge für freischaffend Tätige und abhängig Beschäftigte.
Die Diskussion zu diesem Thema wird also weitergehen. Die VAA wird dabei die Interessen der im Angestellten- und Beamten- verhältnis arbeitenden Kolleginnen und Kollegen auch weiter mit Nachdruck und guten Argumenten vertreten und sich für geringere Beiträge für diese einsetzen.
MK