Die Frage nach sozial gerechten Mitgliedsbeiträgen in Architektenkammern hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, stetig steigende Beiträge für angestellte oder nicht mehr beruflich tätige Mitglieder sind oft belastend, ja ungerecht. Wie aber können Beiträge den finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder und strukturellen Gegebenheiten gerecht werden?
Eine Lösung: die Beitragshöhe stärker an den finanziellen Möglichkeiten ausrichten, wie z.B. die Bayerische Kammer mit ihrer differenzierten Beitragsstruktur auf die Ein- kommensverhältnisse und die berufliche Tätigkeit der Mitglieder eingeht.
Die Beitragsstruktur in Bayern
In Bayern liegt der Beitrag für voll berufstätige Mitglieder aktuell bei 260 Euro/Jahr. Der ermäßigte Beitrag für beamtete/angestellte Mitglieder ohne Nebentätigkeit bei 2/3, also 173,33 Euro, für Mitglieder mit max. 23.000 Euro/Jahreseinkommen sowie nicht Berufstätige bei ein Drittel des Beitrags, also 86,67 Euro. Die Beitragsgestaltung orientiert sich also eher am Einkommen und der tatsächlichen beruflichen Tätigkeit der Mitglieder, wodurch eine sozial gerechtere Verteilung gewährleistet wird.
Die Beitragsstruktur in NRW
In NRW liegt der Beitrag für freiberuflich Tätige aktuell bei 387,50 Euro/Jahr – Grundbeitrag plus ein zusätzlicher Beitrag von 81 Euro – für Angestellte/Beamte bei 306,50 Euro Grundbeitrag – auch wenn sie oft viel niedrigere Einkommen haben –, für nicht Berufstätige bei 236,50 Euro. Im Unterschied zu Bayern betreffen Erhöhungen in NRW immer den Grundbeitrag, ohne zwischen Freiberuflern und Angestellten zu unterscheiden. Die hier wenig differenzierte Regelung führt zu hohen Belastungen von Angestellten/nicht Berufstätigen, was oft als ungerecht empfunden wird. Warum kann der Beitrag in NRW nicht ebenfalls sozial gestaffelt sein wie in Bayern?
Vertrauen schaffen durch gerechtere Beiträge
Im Vergleich der beiden Beitragsstrukturen zeigt Bayern mit der flexiblen, einkommensabhängigen Regelung eine sozial fairere Lösung: der um 33 % ermäßigte Beitrag für Beamte/Angestellte gegenüber den Selbständigen schafft eine klare und nachvollziehbare soziale Staffelung. In NRW hingegen fehlt eine ähnliche Differenzierung, wodurch es zu einer unverhältnismäßig höheren Belastung der Beiträge für Beamte/Angestellte kommt.
Ein weiterer Aspekt sind fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bei- tragserhebungen: Viele AKNW-Mitglieder wünschen klare Auskunft über die Verwen- dung der Beiträge, um das stetige Ansteigen der Beiträge und die unklare Verwendung zu verstehen. Ein solches Leistungsversprechen könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Mitglieder in die Kammer und ihre Beiträge zu stärken und die Kammermitgliedschaft für angestellte Architekten attraktiv zu halten.
Handlungsbedarf
Der politische Einfluss der Kammer ist für alle Mitglieder wichtig. Auch Angestellte, Beamte und nicht Berufstätige sollten von Leistungen und Erfolgen der Kammerarbeit spürbar profitieren. Die zunehmende Zahl dieser Kammermitglieder ist eine Herausfor- derung für die Kammer, das Beitragssystem sollte sich aber an die Bedürfnisse auch dieser Mitglieder anpassen, um langfristig Folgen von Ungleichbehandlung und verringerter Attraktivität einer Kammermitgliedschaft zu begegnen. Denn sollte die Kammer nicht mit einer sozial gerechteren Beitragsordnung stärker auf die Bedürfnisse der angestellten Architekten eingehen, könnte dies langfristig die Zahl der Kammermitglieder verringern und die Architektenkammer NRW schwächen.
Ein Appell zur Anpassung der Beitragsstruktur
Die Diskussion erfordert ein sichtbares Umdenken bei der Architektenkammer NRW. Die Bayerische Kammer hat mit ihrer differenzierten und sozial gerechten Beitrags- struktur einen Weg eingeschlagen, der Vorbild für die Gestaltung auch unserer Beitragssätze sein könnte, um so- mit den finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder und ihrer beruflichen Tätigkeit gerecht zu werden.
Transparentere Haushaltsführung und klarere Kommunikation der Kammerpolitik sollten überdies dazu beitragen, das Vertrauen der Mitglieder zu halten und die Attraktivität der Kammermitgliedschaft auch zukünftig zu bewahren.
PB