Brandschutz in Tierställen

Brandschutz in Tierställen

Brandschutz in Tierställen

Parallel zur hauptamtlichen Recherche zum Fragenkomplex suchten AKNW-Vizepräsident Klaus Brüggenolte und der Vorsitzende des Ausschusses Planen und Bauen Eric Wollesen (beide in der VAA) den Kontakt zu einem landwirtschaftlichen Betrieb in Westfalen. Ziel war es, einerseits über den Wandel der Produktionsbedingungen, mögliche Brandursachen, Ansätze zur Vermeidung und Vorsorgemaßnahmen zur Brandbekämpfung zu sprechen.
Andererseits stand die Frage an, wie die zuständigen Behörden und Verbände agieren müssten, um zur Minderung des Brandrisikos beizutragen. Im Gespräch zeigte sich schnell, dass Brandereignisse durch Brandstiftung weder durch eine ausgeklügelte „Digitalisierung“ der Höfe und Ställe, noch durch eine Verschärfung der Vorschriften bzw. Intensivierung von Brandschauen zu vermeiden sind. Dass jedoch die Anfälligkeit von Elektroinstallationen (auch die Photovoltaikanlagen) oder z. B. gasbetriebenen Heizstrahlern in der Schweineaufzucht ein Problem darstellt, dem durch eine sorgfältige Pflege und Instandhaltung der Technik begegnet werden muss.
In dem neuen, zu den Seiten hin offenen Milchviehstall (siehe Foto) ist offensichtlich durch die Nassfutterversorgung durch einen Roboter, durch fehlende Einstreu sowie andere Brandlasten das Brandrisiko gering und die Möglichkeit zur Flucht aufgrund weniger Barrieren eher groß. Anders sieht es jedoch in Schweine- und Geflügelställen aus, in denen
die Tiere keinen Auslauf kennen und oftmals eingebuchtet sind. Hier entstehen die Brände oft durch Fehler in der elektrischen bzw. der Gasinstallation, breiten sich über die Dachkonstruktion aus oder – in Geflügelställen – über das Streumaterial und das Futter. Sofern sich der Brand über die Dachkonstruktion ausbreitet, kann eine Sprinkleranlage nicht abhelfen und auch Schäden an Tieren durch Rauch und Hitzeeinwirkungen nicht verhindern.
Die Vorkehrungen für den Brandfall waren auf dieser Hofstelle in der Praxis beispielhaft gelöst, die Anfahrbarkeit gesichert, große Löschwassertanks vorhanden und die Brandlast in alten Ställen durch den Verzicht auf die Lagerung z. B. von Heu oder Stroh unter dem Dach herabgesetzt.

F A Z I T

Auf der Grundlage dieser Informationen wurde im Vorstand der Architektenkammer darüber diskutiert, ob eine Änderung der PrüfVO zweckmäßig sein könnte. Betroffen wären hier die elektrischen Anlagen solcher Stallanlagen, die ihrer Größe nach als großer Sonderbau (1600 m²) einzustufen sind, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt werden. Zudem sollte geprüft werden, ob die Brandverhütungsschau intensiviert werden kann, um auch weitere Gefährdungen zu überprüfen. Sie dient – maßnahmenorientiert – der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen, ist Angelegenheit der Gemeinde und je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.
Die AKNW erkennt keine Notwendigkeit, die BauO NRW 2018 in Bezug auf die Brandschutzbestimmungen für Tierhaltungsanlagen zu überarbeiten. Zu prüfen ist aber, ob die Gefahrenschwelle des großen Sonderbaus mit 1600 m² und die Anforderung an Brandwände (ab 10 000 m³) harmonisiert werden sollten. Maßgeblicher Faktor ist das unterschiedliche
Fluchtverhalten von Tieren, das in gesetzlichen Bestimmungen kaum berücksichtigt werden kann.
Die AKNW empfiehlt daher, die Fachempfehlungen zum Brandschutz in Stallanlagen zu aktualisieren und ggf. über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung NRW(VV TB NRW) bauaufsichtlich einzuführen. Zudem sollte geprüft werden, ob die PrüfVO angepasst und die Brandverhütungsschau intensiviert werden können.
Aufgrund der speziellen Materie hat Architekt Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Peter Meyer aus Kleve die AKNW vertreten. Meyer ist staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes und von der AKNW in den entsprechenden Prüfungsausschuss der IKBau NRW entsandt. Fachempfehlungen zum Brandschutz in Stallanlagen
Der Verband der Feuerwehren in NRW und der Lenkungsausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz haben 2015 Fachempfehlungen zum Brandschutz in Stallanlagen herausgegeben.
Dieses Papier beschreibt unter Berücksichtigung der verschiedenen Anforderungen aufgrund der Tierarten brandschutztechnische Maßnahmen für Stallanlagen. Von den Brandschutzsachverständigen werden diese Empfehlungen berücksichtigt. Das Papier stellt insoweit eine anerkannte Regel der Bautechnik dar. Allerdings besteht Überarbeitungsbedarf,
da die Empfehlungen noch auf der BauO NRW 2000 basieren.

E.W.