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1972 40 Jahre 2012
in diesem Jahr können wir auf 40 Jahre erfolgreiche Arbeit und Einsatz für die Belange der angestellten Architektinnen und Architekten zurückblicken,angefangen mit der Aufstellung einer freien Wählerliste mit dem Namen - Freie Liste Angestellter Architekten -, die erfolgreich für die erste Vertreterversammlung nach der Gründung der Architektenkammer NRW in 1972 kandidierte.
Dieses Jubiläum wollen wir feiern im Rahmen unserer diesjährigen
Mitgliederversammlung am Samstag, 24. März 2012 im
Schloss Lüntenbeck in Wuppertal - Sonnborn
Beginn 09:30 Uhr
Die - Freie Liste Angestellter Architekten - wurde 1985 auf Beschluss der Gründungsversammlung in einen eingetragenen Berufsverband der angestellten Architektinnen und Architekten mit dem Namen:
Vereinigung Angestellter Architekten e.V.
umgewandelt. Die Gründungsversammlung fand im Schloss Lüntenbeck statt.
Wir wünschen Ihnen ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2012
Die VAA hofft, Sie hatten einen gelungenen Jahreswechsel.
Für 2012 wünschen wir Ihnen sowohl privat als auch beruflich zwölf erfolgreiche Monate.
Die Wachendorfer Feldkapelle
Diesmal war es tatsächlich noch etwas anders. Immer mal wieder in Publikationen aufmerk-sam geworden, sogar der Verbandskollege hatte sie als Bildschirmschoner und da rutschte der Satz heraus: „Vielleicht werde ich im Urlaub dort tatsächlich mal hinfahren!“ Der Kollege wollte dies übrigens seit einiger Zeit auch schon – aber? Da wurde spontan die Idee geboren, das Objekt für "die VAA zu erkunden" und danach eine Tagestour mit Programm zusammen zu stellen.
Vielleicht kann der obige Tagesausflug ja dazu anregen, ähnliches zu wiederholen.
Es gibt so viele Projekte in unserer näheren Umgebung, die erst recht, wenn sie mit Berufs-kollegInnen begangen werden, uns ganz andere Perspektiven aufzeigen. Der Arbeitskreis wird die beschriebene Kapelle als Pilotexkursion den Mitgliedern der VAA demnächst anbie-ten - Architektur muss nicht immer Bilbao oder Shanghai sein!
JH
Fotos: JH/JM
16.10.2011
VAA on Tour
„Kölner Dom von unten“
Auch für Architekten und Architektinnen und besonders den kunsthistorisch Interessierten. Jedoch ist bisher der Allgemeinheit nur der „oberirdische“ Teil, mit 157,38 Metern Höhe nach dem Ulmer Münster das zweithöchste Kirchengebäude Europas sowie dritthöchste der Welt, weitgehend bekannt. Die VAA konnte nun exklusiv eine „unterirdische Führung“ mit einem entsprechend ausgebildetem Baufachmann der Kölner Dombauverwaltung organisieren. Der Kölner Dom zählt zu den weltweit größten Kathedralen im gotischen Baustil. Er ist zudem die meistbesuchte Sehenswürdigkeit Deutschlands.

Führung unter dem Kölner Dom

Aufgrund der begrenzt zugelassenen Teilnehmerzahl und der leider zahlreich abgewiesenen Anmeldungen wird die VAA eine Wiederholung der äußerst interessanten Fachführung
im 1.Quartal 2012 anbieten. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite der VAA veröffentlicht.
Klaus Brüggenolte
Fotos: Hans Zimmermann
Vertreterversammlung der AKNW stimmt gegen
VAA- Antrag auf Wiedereinführung des Dipl.-Ing.
Die 16 Landesingenieurkammern, die in der Bundesingenieurkammer zusammengeschlossen sind, haben sich bereits am 30.10.2009 in Saarbrücken in einer Resolution für den "Diplom-Ingenieur" als Studienabschluss ausgesprochen und gefordert, in Deutschland ebenso wie in Österreich und Frankreich an dem bewährten und allgemein anerkannten Diplomtitel festzuhalten.
Präsident Hans Georg Wagner : Der BDB hat eine ganz klare Haltung zu dieser Frage.
Es besteht beim BDB großes Unverständnis, da keine klare einheitliche Haltung zwischen Hochschulen, Kammern und Verbänden zu dieser Problematik zu erkennen ist. Schon auf dem Deutschen Baumeistertag (Delegiertenversammlung des BDB) 2009 wurde gefordert, dass alle Hochschulen die Möglichkeit haben müssen, den "Dipl.-Ing." nach dem Abschluss eines Studiums von mindestens 8 Semestern zu vergeben. Das traditionelle deutsche Ingenieurdiplom, das bisher auch nach 8 Semestern verliehen wurde, ist weltweit anerkannt, hat sich national und international Renommee erworben und ist somit ein Aushängeschild wissenschaftlicher Exzellenz. Die Forderung, dies zu erhalten, ist somit legitim und dient zusätzlich der Profilierung der Bundesrepublik als Wissenschaftsstandort.
Neun Universitäten werden künftig neben Bachelor und Master auch den renommierten Studienabschluss Dipl.-Ing. wieder anbieten. Der Diplomingenieur ist ein deutsches Qualitätsprodukt . Mit der Umstellung der Studiengänge auf das zweigliedrige Bachelor-/Mastersystem wurde der Grad vor zehn Jahren abgeschafft. Die neun größten Technischen Universitäten, die als sogenannte TU9 organisiert sind, wollen nun den „Dipl.-Ing.“ wieder verleihen. „Es besteht Einigkeit darüber, dass jeder, der ein entsprechendes fünfjähriges Studium absolviert hat, den Titel Diplomingenieur führen darf“, sagte der Rektor der TU Dresden, Hans Müller-Steinhagen. „Wir wollen den Prozess der Umstellung auf Bachelor und Master erfolgreich zu Ende bringen, aber nicht das Qualifikationsziel aufgeben. Dieses Ziel beschreibt der Grad Diplomingenieur hervorragend“, sagte der Präsident der TU9 und Rektor der RWTH Aachen, Ernst Schmachtenberg.:„Unsere Botschaft ist eindeutig: Wir sind für die Bologna-Reform und für den ‚Diplom-Ingenieur. Dies ist kein Gegensatz. Und unser Kreis an Unterstützern wächst beständig. Nun werben wir bei den zuständigen Politikerinnen und Politikern dafür, den akademischen Abschlussgrad ‘Diplom-Ingenieur‘ beim erfolgreichen Abschluss eines Master-Studiums in den Ingenieurwissenschaften weiterhin verleihen zu können.“
SCHAVAN IST FÜR DEN „DIPL.-ING.“
CDU/CSU-Fraktion: "Dipl.-Ing." ist ein international anerkanntes Gütesiegel.
VDI: Abschlussurkunden sollen auch „Dipl.-Ing.“ enthalten.
AK I
13.11.2011
Hans Zimmermann aus VVS verabschiedet

Präsident Hartmut Miksch, W. Esser und Hans Zimmermann(v.l.)
21.11.2011
Foto: Wilfried Meyer
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VAA für Wiedereinführung des Titels „Dipl.-Ing.“
Der akademische Grad des „Diplom-Ingenieurs“ genießt im Ausland einen hervorragenden Ruf, auf den man nicht verzichten darf. Zehn Jahre nach Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge plädieren 9 führende Technische Hochschulen in Deutschland ebenfalls für die Wiedereinführung des Diplom-Abschlusses.
An den Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns können Studierende der Ingenieurwissenschaften das Studium wieder mit einem Diplom abschließen.
Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes verabschiedete der Landtag in Schwerin bereits im Dezember 2010.
Es soll aber eine Wahlmöglichkeit beim Abschluss eröffnet werden.
Auch auf europäischer Ebene sieht sich die VAA bestärkt, da in vielen europäischen Ländern am Diplom und Diplomingenieur festgehalten wird.
Wieder Refendariatsausbildung in öffentlichen Verwaltungen

VAA- Tagung
Berufsfremde in den Fachverwaltungen
Nun ist es gelungen, die neue Landesregierung davon zu überzeugen, dass künftig wieder Hochbaureferendare durch das Land ausgebildet werden sollen.
Ein großer Erfolg für unsere berufspolitische Arbeit, vor allem aber ein großer Gewinn für unser Land-
Unsere Kollegen, die freischaffende Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner brauchen in den öffentlichen Verwaltungen Ansprechpartner auf Augenhöhe.
Die Wiedereinführung der Ausbildung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst macht deutlich, dass angestellte Architektinnen und Architekten für eine erfolgreiche Verwaltung und Gestaltung unseres Landes unverzichtbar sind.
01.11.2011
VAA- Petition an den Deutschen Bundestag
Der Vorstand der VAA hat in Abstimmung mit der Architektenkammer NRW und den weiteren großen Kammerverbänden eine Petition an den Deutschen Bundestag gestellt.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Erstellung und Verwaltung einer „Qualifizierten Energieberaterliste“ durch die DENA untersagt wird. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, auf die bewährten Strukturen der Architekten- und Ingenieurkammern als Selbstverwaltungsorgane der planenden Berufe in den Bundesländern zurückzugreifen. Das BMVBS, das BMWi, die BAFA und die KfW sind angehalten, die Aufgaben mit den bestehenden Strukturen organisieren.
Begründung:
Die Deutsche Energieagentur GmbH (DENA) hat angekündigt, eine „Qualifizierte Energie-Effizienz-Expertenliste“ für Bundesförderprogramme führen zu wollen. Dies betrifft derzeit die Vor-Ort-Beratung des BAFA und die Planung/Baubegleitung von KfW-Effizienzhäuser 40/55. Die vorgenannten Förderprogramme werden fast ausschließlich durch Architekten und Ingenieure als Sachverständige durchgeführt, die als Mitglieder in den Architekten- und Ingenieurkammern der Länder eingetragen sein müssen. Mit einer verpflichtenden Einführung der Expertenliste müssten Architekten und Ingenieure zusätzlich eine Zulassung durch die DENA in ihrem originären Tätigkeitsfeld erwirken.
Es kann nicht Aufgabe eines zur Hälfte privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens sein, in Monopolstellung Listen zu führen, die den Charakter einer staatlichen Zulassung haben.
Die Architektenkammern führen bereits heute Listen ihrer Mitglieder auf gesetzlicher Grundlage. Ergänzende Listen sind daher nicht erforderlich.
Die Einführung der Expertenliste wird begründet mit Mängeln geförderter Vor-Ort-Beratungen der BAFA sowie hocheffizienter Sanierungen und Neubauten der KfW. Es wurde nicht analysiert, ob festgestellte Mängel durch unbürokratische Maßnahmen behoben werden können.
In Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie müssen spätestens in acht Jahren alle Neubauten hoch-effiziente Gebäude sein. Schon aus diesem Grund ist es selbstverständlich, dass sich Architekten bereits jetzt hierfür qualifizieren. Eine Liste, die spätestens in acht Jahren wieder aufzulösen ist, da die Anforderungen keinen Fördertatbestand mehr darstellen können, gibt keinen Sinn.
Die Expertenliste soll Verunsicherungen von Gebäudeeigentümern entgegen wirken und Sie bei der Suche nach einem qualifizierten Experten unterstützen. Es gibt jedoch schon eine Reihe von Listen zum Thema auf Grund von landesrechtlichen Regelungen, so dass eine weitere Liste zu weiterer Unübersichtlichkeit des Marktes führen wird und somit kein Instrument für mehr Verlässlichkeit ist, sondern zu einer weiteren Verunsicherung der Auftraggeber führt.
Die Eintragungsgebühr von 150,- € und Jahresgebühr von 100,- € entspricht in keiner Weise dem tatsächlichen Aufwand einer Listenführung. Sie dient der DENA als Finanzierungsquelle.
Die Liste qualifizierter Energieberater wird bereits heute durch das BAFA unentgeltlich geführt. Die Berater haben ihre Qualifikation nachgewiesen.
Die Liste führt zu einer Markteinschränkung, da die Eintragung erforderlich ist, um eine Tätigkeit in diesem Bereich auszuüben. Trotz vorhandener Qualifikationen werden daher Marktteilnehmer ausgeschlossen, wenn sie nicht in der Liste eingetragen sind.
Die pauschalen Weiterbildungsanforderungen der DENA verlangen einen hohen Zeit- und Kostenaufwand für die Experten, ohne dass sie auf deren individuelles Vorwissen abgestimmt sind.
Die Vergütung für die Energieberatung von Privateigentümern ist in der Regel - auch bei den Förderkonditionen der BAFA - nicht auskömmlich. Zusätzliche Kosten für Listenführungen werden diese Situation noch verschärfen und dazu führen, dass sich viele Energieberater von diesem Marktsegment zurückziehen werden.
Der BDB hat heute die AKNW darüber informiert, dass der Petitionsausschuss von der Veröffentlichung der Eingabe des BDB absehen wird. Zu dem Anliegen habe der Petitionsausschuss im Rahmen anderer, gleich gelagerter Eingaben (auch der VAA) bereits eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums angefordert. Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf. weiteren Ermittlungen werde über die Art der Erledigung der vorliegenden Eingaben entschieden. Außer der Ur-Petition von Herrn Steinmetz werden offensichtlich keine weiteren Petitionen zum Thema veröffentlicht .
Liebe VAA- Mitglieder, sie können zur Mitzeichnung der Petition von Herrn Steinmetz dieses noch bis 22.11.2011 unter dem Link:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19918
dieses ausüben. Das Hauptziel, dass sich der Petitionsausschuss ernsthaft mit der Angelegenheit beschäftigt, scheint aber auch so erreicht zu sein.
„Ehrenamtliche Gremienarbeit für alle möglich machen“:
Warum die Ergänzung des BauKaG überfällig ist !
Der Diskurs über die Erleichterung der Gremienarbeit angestellter Architekten in ihrer berufsständischen Vereinigung wird seit Jahren ohne Ergebnis geführt. Die VAA hält es daher für erforderlich, einmal mehr auf die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Freistellung für ehrenamtliche Kammertätigkeiten ihrer Mitglieder hinzuweisen.
Angestellten Architekten/Innen, die in die Vertreterversammlung gewählt und auf ehrenamtlicher Basis in den Gremien tätig werden, soll dies fortan ohne (arbeits-)rechtliche und tatsächliche Nachteile möglich sein. Hierfür ist jedoch eine Ergänzung des Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW) erforderlich!
Dass dieses Postulat dringender denn je zu erheben ist, ist selbst wenig aufmerksamen Beobachtern offenkundig. Trotz eines teilweise deutlich über dem erwartbaren Maß liegenden persönlichen Einsatz‘, ist es längst nicht mehr allen angestellten Gremienmitglieder/Innen möglich, seine/ihre ehrenamtlichen und hauptberuflichen Obliegenheiten so zu organisieren, dass zeitliche Kollisionen vermieden werden können.
Um jedoch mit solchen Terminüberschneidungen verantwortlich umgehen zu können, bedarf es einer Regelung, die es der/dem Angestellten ermöglicht, nicht immer und ausschließlich dem gleichzeitig stattfindenden beruflich bedingten Ereignis die Priorität einzuräumen zu müssen.
Während die „traditionellen Arbeitgeber“, - der freischaffende Architekt bzw. die freischaffende Architektin - aus ihrem eigenen beruflichen Selbstverständnis heraus auch das Engagement ihrer angestellten Mitarbeiter/Innen in den Gremien der Architektenkammer begrüßen und flankierend fördern - insbesondere bei der Wahrnehmung von Kammerterminen -, stellt sich die Problematik bei den vielen anderen unterschiedlichen Arbeitgebern, die Architekt/Innen und Stadtplaner/Innen angestellt beschäftigen, grundsätzlich anders dar:
Obgleich die überwiegende Mehrheit dieser Arbeitgeber um die Bedeutung und die Wichtigkeit der Architektenkammer und ihrer Arbeit weiß, genügt alleine dieses Wissen - insbesondere bei großen privaten und öffentlichen Arbeitgebern - noch nicht, um ihre angestellten Mitarbeiter/Innen für Belange der Architektenkammer formell arbeitsrechtlich freistellen zu können.
Insofern obliegt es hier der Legislative, eine tragfähige Regelung zu treffen. Die berufsständische Körperschaft allein kann dies ohne Unterstützung des Gesetzgebers schon deswegen nicht leisten, da geeignete Einwirkungsmöglichkeiten fehlen. Denn trotz engagierter Lobbyarbeit kann es ihr nicht gelingen, mit allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern - weder auf freiwilliger Basis noch im Rahmen ihrer tarifrechtlichen Möglichkeiten - eine für alle angestellten Architekt/Innen und Stadtplaner/Innen gleich lautende generelle Freistellungsvereinbarung für die kammerbezogene Gremienarbeit zu erwirken.
Selbstverständliches Interesse der Architektenkammer ist es u.a., das gesamte Fähigkeitspotenzial aller Mitglieder - unabhängig davon ob sie freischaffend, angestellt oder beamtet beruflich tätig sind - jederzeit für die Gremienarbeit der Kammer nutzen zu können. Dies darf deshalb nicht daran scheitern, dass angestellte und beamtete Mitglieder/Innen sich der Gremienarbeit verweigern müssen, weil ihre geltenden beruflichen Rahmenbedingungen Arbeitszeit parallel stattfindende Kammeraktivitäten für sie ausschließen!
Gemeindeordnung NRW kann Vorbild sein
Ebenso wie die Selbstverwaltung der Kommunen und Gemeinden nimmt die Architektenkammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nach dem Prinzip der Selbstverwaltung (Organe und Gremien) als mittelbare Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben wahr. Deshalb ist es legitim, die beabsichtigte Arbeitsplatz-Freistellungsregelung für angestellte und beamtete Architekt/Innen und Stadtplaner/Innen für kammerbezogene Gremienarbeit an den Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu orientieren. Einschlägiger Anknüpfungspunkt ist hier die Freistellungsregelung für Rats-, Bezirksvertretungs- und Ausschussmitglieder des § 44 GO NRW.
Angepasst an den hier betroffenen Mitgliederkreis der Architektenkammer (Mitglieder/Innen der Vertreterversammlung und von Ausschüssen) sollte die Freistellungsregelung im systematischen Gleichklang zu der GO NRW somit im novellierten BauKaG NRW wie folgt lauten:
[...]
§ 24 a Freistellung
(1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat als Mitglied der Vertreterversammlung und/oder als Mitglied eines Ausschusses zu bewerben, es anzunehmen oder auszuüben. Benachteiligungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Bewerbung, der Annahme oder der Ausübung eines Mandats sind unzulässig. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Kündigungen oder Entlassungen aus Anlass der Bewerbung, Annahme oder Ausübung eines Mandats sind unzulässig.
(2) Die Mitglieder der Vertreterversammlung oder Mitglieder der Ausschüsse sind von der Arbeit freizustellen, soweit es die Ausübung ihres Mandats erfordert. Als erforderlich ist eine Freistellung in der Regel anzusehen, wenn die Tätigkeit mit dem Mandat in unmittelbarem Zusammenhang steht oder auf Veranlassung der Vertreterversammlung oder des Ausschusses erfolgt und nicht während der arbeitsfreien Zeit ausgeübt werden kann.
Angepasst an den hier betroffenen Mitgliederkreis der Architektenkammer (Mitglieder/Innen der Vertreterversammlung und von Ausschüssen) kann die Freistellungsregelung im systematischen Gleichklang zu der GO NRW im Rahmen der nächsten Novellierung des BauKaG am besten im Einvernehmen mit allen Kammerverbänden auf den Weg gebracht werden.
Architekt VAA
26-09-11
Arbeitskreis Zukunft der VAA
Der Arbeitskreis versteht sich als Denkfabrik und als kreativer Impulsgeber innerhalb der VAA. Er erarbeitet einerseits Alternativen zu bestehenden Strukturen und
andererseits neue berufspolitische Konzepte.

AK-Vorsitzender J. Meinhard
Gerade gegenüber der nachfolgenden jüngeren Generation sieht sich die VAA in einer besonderen Verantwortung. Das Berufsbild der Angestellten Architektinnen und Architekten unterliegt einem ständigen Wandel, dessen Zukunft nicht dem Zufall überlassen werden darf. Damit beweist die VAA auch ihre eigene Zukunftsfähigkeit.
Daraus resultiert ein breit gefächerter Sachverstand. Mit dieser Kompetenz will die VAA positive Antworten auf die Zukunftsfragen unseres Berufsstandes geben. Unsere besondere Gestaltungsverantwortung als drittstärkster Verband nach den Wahlen innerhalb der Gremien der Architektenkammer werden wir wie bisher mit aller Kraft wahrnehmen und uns mit Nachdruck für deren praktische Umsetzung stark machen.
Foto
G.-A.Joswig
Mythos Baukultur
Inselkongress 2011 der AKNW
Im Beisein des NRW Bau- und Wirtschaftsministers Harry Voigtsberger referierten renommierte Architektinnen und Architekten sowie Fachleute weiterer Disziplinen zu der Kongressthematik inwieweit im Spannungsfeld zwischen einem kulturellem Anspruch und den Kräften des Marktes
sich Baukunst entwickeln und realisiert lässt. Ziel eines solchen Kongressformates ist aber auch Kolleginnen und Kollegen mit Persönlichkeiten der Politik, Wirtschaft, Forschung und Kultur zusammen zu bringen die als Gäste den Kongress begleiten.

Der Rahmen eines solchen Kongresses bietet den Teilnehmern auch die Möglichkeiten über den Besuch der Fachvorträge und der Teilnahme an den Fachexkursionen hinaus eine Fülle von neuen persönlichen Kontakten zu knüpfen, bestehende zu pflegen und zu vertiefen, insbesondere einen intensiven Meinungs- und Informationsaustausch sowie Hintergrundgespräche zu führen.

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Vorstand und Präsidium |
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| Vizepräsident | Reiner Fuest | |
| Vorstand | Klaus Brüggenolte | |
Ausschüsse |
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| Aus- und Fortbildung | Dirk Schlüter | |
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Belange der Tätigkeitsarten
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Werner Nauss, stellv. Ausschussvorsitzender
Peter Berenskötter
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| Berufsrecht- und Berufsausübung | Eckhart Ebert | |
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Dienstleistung- Recht u.
Sachverständige |
Diedrich Carstens
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Haushalt, Finanzen Beitragswesen
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Siegfried Wirtzstellv. Ausschussvorsitzender
Eric Wollesen
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Offentlichkeitsarbeit
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Christoph Usener stellv. Ausschussvorsitzender
Dr. Jürgen Held
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Planen und Bauen
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Klaus Brüggenolte Ausschussvorsitzender
Jürgen Meinhard
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Wettbewerbs- und Vergabewesen .
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Jutta Düchting
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| Weitere AKNW - Gremien | ||
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Wahlvorstand
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Clemens Rahmel
Wilfried Heise stellv.
Siegfried Witzstellv.
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| Schlichtungsstelle | Dr. Gunnar Pantel | |
| Stiftung Deutscher Architekten | ||
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Vorstand
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Reiner Fuest stellv. Vorsitzender als geb. Mitglied
Richard Kaus
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| Kuratorium Stiftung | Diether Frank | |
| Versorgungswerk AKNW | ||
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Verwaltungsausschuss
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Reiner Fuest stellv. Vorsitzender als geb. Mitglied
Helmut Baehr
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| Aufsichtsausschuss | Franz Ahler | |
| Kassenprüfer | Günter Wagner | |
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Wettbewerbsberater
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| RB Detmold | Wilfried Heise | |
| RB Arnsberg | Eric Wollesen | |
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| AK1 27.03.2011 | ||

