Peter Wollenweber verstorben
Am 19. April verstarb nach langer, schwerer Krankheit unser Kollege Peter Wollenweber in Münster. Peter Wollenweber gehörte zu den Gründungsmitgliedern der VAA, die 1985 beschlossen, die seit der Gründung der AKNW 1972 erfolgreich tätige - Freie Wählerliste der angestellten Architekten - in einen Berufsverband der –Vereinigung Angestellter Architekten- VAA- e.V. überzuleiten. 1997 wurde er zum Vorsitzenden der VAA gewählt. Seine Krankheit zwang ihn allerdings bereits nach 2 Jahren, dieses Amt abzugeben. In den Jahren 1991 bis 2001 gehörte er dem Vorstand der Architektenkammer NW an und leitete in dieser Eigenschaft den Ausschuss "Recht, Sachverständige, EDV". Durch seine Tätigkeit im Landschaftsverband Westfalen-Lippe hatte er vielfältige Kontakte zu freischaffenden Architekten, aber auch zu angestellten Kolleginnen und Kollegen, die er mit seiner Begeisterung ansteckte, sich gleichermaßen zu engagieren.
Mit Peter Wollenweber verliert die VAA einen Kollegen, der sich mit Enthusiasmus, großem Engagement und Beharrlichkeit für die Interessen und das Wohl der angestellten Architektinnen und Architekten eingesetzt hat. Sein Interesse galt bis zuletzt der Arbeit und der Entwicklung der VAA. Wir sind traurig über den Tod eines allseits beliebten Kollegen und werden uns mit Dankbarkeit und Respekt an ihn erinnern.

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Kölle Alaaf 2014
läuten Sie mit der VAA den Karneval 2014 ein. Wir besuchen die 1. Kostümsitzung des Reiter Corps "Jan von Werth" am 15. Februar 2014 in dem Satory Saal in Köln. Bei Interesse sind die Karten bis zum 18.04.2013 bei Klaus Brüggenolte (Kontaktdaten siehe unter Vorstand) verbindlich zu bestellen und nach den Auflagen des Veranstalters zeitnah zu bezahlen. Die Auslieferung der Karten beginnt im November.

Weitere Infomartionen erhalten Sie auf der Homepage des Veranstalters Jan von Werth unter: http://www.janvonwerth.de/index.php?id=161
Für Rückfragen stehen Ihnen Klaus Brüggenolte und Dirk Schlüter gern zur Verfügung.
Auch Nichtmitglieder der VAA sind zur Teilnahme eingeladen und herzlich willkommen.
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Klaus Brüggenolte zum Vorsitzenden gewählt
Die diesjährige Mitgliederversammlung der VEREINIGUNG ANGESTELLTER ARCHITEKTEN VAA fand im Gästehaus Aasee in Münster am 09. März 2013 statt. Diskutiert wurden eine Reihe von berufspolitischen Entwicklungen und daraus resultierenden Zielen für die künftige Arbeit der VAA in der Architektenkammer. Beispielhaft seien hier der Stand der Novellierung der HOAI oder die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW genannt. Anschließend wurde über Interna der Verbandsarbeit beraten.
Turnusgemäß standen die Wahlen für den Vorstand der VAA an: Nachdem zum allgemeinen Bedauern der bisherige Vorsitzende, Reiner Fuest, aus Krankheitsgründen schon seit mehreren Monaten sein Amt nicht wahrnehmen konnte, kandidierte einer seiner beiden Stellvertreter, Klaus Brüggenolte aus Lippstadt, für den Vorsitz. Er wurde mit großer Mehrheit zum neuen Vorsitzenden der VAA gewählt. Auch die beiden Kandidaten des Stellvertreters des Vorsitzenden, die Herren Franz Ahler, Vreden, und Eric Wollesen, Lippstadt, fanden breite Zustimmung und wurden mit Mehrheit gewählt. Peter Janssen aus Lippstadt, Jürgen Meinhard aus Mettmann und Dirk Schlüter aus Düsseldorf wurden ebenfalls in ihren Vorstandsämtern bestätigt.

Der neue Vorstand der VAA: Foto: Richard Kaus
obere Reihe v.l.: Franz Ahler, Klaus Brüggenolte, Eric Wollesen
untere Reihe v.l.: Peter Janßen, Dirk Schlüter, Jürgen Meinhard
Der Ehrenvorsitzende, Hans Zimmermann, bedankte sich bei dem leider krankheitsbedingt nicht anwesenden Reiner Fuest für seine mit viel Fleiß und leidenschaftlichem Engagement geleistete Arbeit, die er im Sinne aller angestellten Architekten für unseren Verband geleistet hat, wobei er sich selbst nie geschont hat und die VAA nach außen mit Nachdruck konsequent und vielen neuen Ideen erfolgreich vertreten hat. Auch den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern, Christoph Usener und Klaus Werner Nauss dankte der neue Vorsitzende Klaus Brüggenolte für ihre viele Jahre währende Arbeit im Vorstand des Verbandes. In dieser Zeit sei es mit ihrer Hilfe gelungen, die VAA zu einem kompetenten Ansprechpartner in der Architektenkammer NRW zu entwickeln.
12.03.2013/JM
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DAB Termine Redaktionsschlüsse
Für die kommenden Ausgaben des Deutschen Architektenblatts, Regionalteil NRW, merken Sie sich bitte die folgenden Redaktionsschlüsse vor:
| Juli |
2013 | : | Dienstag, 21. Mai 2013 |
| August |
2013 | : | Mittwoch, 19. Juni 2013 |
Bei der Planung Ihrer Beiträge für das Jahr 2013 gehen Sie bitte davon aus, dass die Zeilenkontingente, die Ihrem Verband bzw. Ihrer Liste laut dem Beschluss des Vorstands der Architektenkammer NRW vom 11.09.2001 zur Verfügung gestellt werden, unverändert bleiben (d.h. 3600 Zeichen pro Ausgabe inkl. Leerzeichen). Die genannte Zeichenzahl beinhaltet auch Ihr Logo und evtl. abzudruckende Fotos sowie Bildunterschriften.
Bitte reichen Sie Ihre Beiträge rechtzeitig über Herrn Klaus Brüggenolte herein.
AK I
10.03.2013
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ANTRÄGE DER KOLLEGENGRUPPE VAA AUF DER
VERTRETERVERSAMMLUNG AM 27. OKTOBER 2012
IN MÜNSTER
Die folgenden Anträge wurden in der VAA-Kollegengruppensitzung vorbereitet und in die Vertreterversammlung gegeben.
Die Vertreterversammlung möge beschließen :
1) dass die Architektenkammer NRW auf den Nordrhein-Westfälischen Gesetzgeber einwirkt mit der Forderung von Änderungen im “Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)“ - gegebenenfalls alternativ im Baukammergesetz -, um die Fort- und Weiterbildung von Architekten in einem Anstellungsverhältnis sicherzustellen.
Begründung :
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz besteht kein Anspruch auf Freistellung zur Fort- und Weiterbildung (§ 3, Abs. 7) in (Betrieben) Büros mit weniger als 10 Beschäftigten. Die Mehrzahl aller Architekturbüros wird unter diese Regelung fallen. D.h., deren Mitarbeiter müssen nicht freigestellt werden. Die Fort- und Weiterbildung gehört aber gemäß § 22, Abs. 2 Bau KaG NRW zu den Pflichten der Kammermitglieder.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus § 5, Abs. 5 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Hiernach muss die Weiterbildung an mindestens 5 – in Ausnahmefällen an mindestens 3 – aufeinander folgenden Tagen vorgenommen werden.
Mit Rücksicht auf die Büros hat die Akademie der Architektenkammer ihre Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf Tages- bzw. Halbtagesseminare ausgerichtet.
So sollten pro Jahr eine Freistellung für mindestens 8 Unterrichtsstunden erfolgen, da dieser Umfang gemäß § 5 “Fort- und Weiterbildungsordnung“ der Kammer vorgeschrieben ist.
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2) dass die Architektenkammer NRW initiativ gemeinsam mit den Länderkammern ein Konzept entwickelt, wie die Wiedereinführung der deutschen Qualitätsmarke “Dipl.-Ing.“ unter den Rahmenbedingungen von Bologna umgesetzt werden kann.
Begründung :
Wir wiederholen unseren Antrag aus der letzten Vertreterversammlung zur Wiedereinführung des Titels “Dipl.-Ing.“.
Der akademische Grad des “Diplom-Ingenieurs“ genießt im Ausland einen hervorragenden Ruf, auf den man nicht verzichten darf. In dieser Richtung haben sich auch zehn Jahre nach Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge die neun führenden Technischen Hochschulen in Deutschland zur Rückkehr zum Diplom-Abschluß bereits geäußert. Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammern der Länder haben bereits im Sommer 2010 eine Resolution für die Wiedereinführung des Titels verabschiedet. Auch berufsständische Verbände, u.a. der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB), begrüßen grundsätzlich die Wiedereinführung des akademischen Grades “Dipl.-Ing.“. Schon auf dem Deutschen Baumeistertag 2009 wurde gefordert, dass alle Hochschulen die Möglichkeit haben müssen, den “Dipl.-Ing.“ nach Abschluss eines Studiums von mindestens 8 Semestern zu vergeben.
Die VAA sieht in einer Wiedereinführung des “Dipl.-Ing.“ keine Abkehr vom Bologna-Prozess. Die Bachelor-/Master-Struktur braucht nicht aufgegeben zu werden. Es soll aber eine Wahlmöglichkeit beim Abschluss eröffnen. Es gibt viele europäische Länder, die am Diplom und am Diplom-Ingenieur festhalten.
Darüber hinaus haben ebenso wie die VAA die führenden Hochschulen, Kammern und Verbände zwischenzeitlich eine ganz klare Haltung zu dieser Frage. Nur durch das Bündeln dieser Interessen und eines einheitlichen geschlossenen Auftritts der berufsständischen Kammern und Verbände in der Öffentlichkeit, erhält dieses Ansinnen entsprechendes Gewicht in der Politik.
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3) folgenden Arbeitsauftrag an die Ausschüsse “Belange der Tätigkeitsarten“ und “Berufsrecht und Berufsausübung“ zur Beratung zu überweisen : § 6, Abs. 4 “Durchführungsverordnung zum Baukammergesetz“ möge dahingehend geändert werden, dass das Tätigkeitsspektrum innerhalb der 2-jährigen Berufstätigkeit, die die Voraussetzung für einen Eintritt in die Kammer ist, dem breiteren Tätigkeitsfeld des heutigen Berufslebens angepasst wird.
Begründung :
Die Ausschüsse “Belange der Tätigkeitsarten“ und “Berufsrecht und Berufsausübung“ haben sich auf Antrag der Kollegengruppen BDB, IAA, AIN und 60 plus an die VVS mit unserem Berufsbild befasst und schlagen Änderungen in § 1 Baukammergesetz vor.
Ergänzend hierzu schlagen wir vor, dass beide Ausschüsse über § 6, Abs. 4 “Durchführungsverordnung zum Baukammergesetz“ beraten. Dort geht es darum, welche Voraussetzungen (2-jährige Berufspraxis) ein Bewerber nachweisen muss, um in die Architektenkammer aufgenommen zu werden. Hier sollte eine Anpassung an das heutige Berufsbild vorgenommen werden. Insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI werden bei der gültigen Fassung nach unsere Auffassung zu stark gewichtet. Weil dieser Bereich während des Studiums ausgiebig bearbeitet wurde und andere wesentlich Aspekte des Berufsbildes während dieser Zeit zu kurz kommen, halten wir eine Änderung für sinnvoll.
AK I-----------------------------
Kommentar zum Verlauf der Vertreterversammlung der AKNW
Haben wir die offene Diskussion verlernt ?
Die offene Diskussion nützt der Sache, weil sie dazu veranlasst, die eigene Position zu definieren und zu hinterfragen. Das ist die Zielrichtung für die Arbeit der VAA in der Architektenkammer. Hierbei gilt es, diejenigen, die eine besondere Verantwortung als Funktionsträger haben, in Diskussionen immer wieder herauszufordern, um ein möglichst optimales Ergebnis jeder einzelnen Diskussion zu erreichen.
Wie in jeder Gremienarbeit gibt es natürlich auch in der Architektenkammer innerhalb der einzelnen “Fraktionen“ unterschiedliche Positionen bzw. Interessenlagen zu verschiedenen Fragen. Dass diejenigen, die jeweils anderer Auffassung sind, nicht fürsorglich in das Nachtgebet der “Anders-Gläubigen“ eingeschlossen werden, liegt auf der Hand. Schon die Entstehungsgeschichte der VAA - damals noch eine reine Angestelltenvertretung – wurde teilweise als Provokation empfunden. Dass Angestellte bei den Architekten mitreden wollten, empfanden viele freischaffende Kollegen als Zumutung.
Pragmatismus und Konsensfindung sind für die Arbeit in der Kammer sinnvolle und notwendige Instrumente. Dies jedoch nicht um jeden Preis. Es ist mittlerweile Usus in der Architektenkammer, dass unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Themen in den Kolleggruppen – also den “Hinterzimmern“ der Vertreterversammlung – so lange glatt geschliffen werden bis eine “Fraktionsmeinung“ steht. Eine Meinungsbildung nach einer offenen Diskussion im Plenum wäre nach unserer Auffassung die bessere Lösung.
Unsere Initiative für die Wiedereinführung bzw. Rückgewinnung des Titels “Dipl.-Ing. ist für diese These ein gutes Beispiel. Noch im Jahre 2011 hatte die VAA für diesen Antrag keine Mehrheit gefunden. Nunmehr nur 1 Jahr später gab es wie durch ein Wunder eine Mehrheit für unseren Antrag. So sehr wir dieses Ergebnis begrüßen, so hätten wir es jedoch besser gefunden, es wäre zu dieser Mehrheit nach einer offenen Diskussion aller gekommen.
Eine Abstimmung über einen Antrag zu verlieren, ist keine Schande. Hierbei wird aber deutlich, wer für welche Position steht. Das heißt für die Arbeit der VAA in der Kammer, die Arbeit weiter zu führen und sich durch Abstimmungsniederlagen nicht entmutigen zu lassen. Es gilt, für die eigene Überzeugung einzutreten und diese durch offene Diskussionen auch für andere zustimmungsfähig zu machen.
AK I
12.11.2012
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WIEDEREINFÜHRUNG DES TITELS “DIPL.-ING.“
Vertreterversammlung revidiert ihren Ablehnungsbeschluss von 2011
Nachdem in der Vertreterversammlung (Parlament der Architekten) im Jahre 2011 noch der Antrag der VAA, die Kammer möge sich im Rahmen der Bundesarchitektenkammer für eine Wiedereinführung des akademischen Grades “Dipl.-Ing.“ einsetzen, abgelehnt wurde, fanden wir jetzt in der Vertreterversammlung vom 27. 10. 2012 für den erneut gestellten Antrag eine Mehrheit. Ziel dieser Initiative der VAA ist es, den hervorragenden Ruf, den der Diplom-Ingenieur im Ausland genießt, für die deutschen Kollegen und Kolleginnen innerhalb der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu nutzen. Ebenso wie seinerzeit die VAA haben sich zwischenzeitlich sowohl die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammern der Länder, die neun führenden Technischen Hochschulen, als auch verschiedene Kammern und Verbände für eine solche Wiedereinführung bzw. Rückgewinnung der “deutschen Qualitätsmarke Dipl.-Ing.“ ausgesprochen. Begründet wurde der Wiederholungsantrag der VAA u.a. auch damit, dass durch einen zusätzlichen Beschluss der Architektenkammer, diese Forderung ein weiteres Gewicht in der Politik erhält, denn ein einheitlicher Auftritt der berufsständigen Kammern und Verbände und weiterer Interessenten in der Öffentlichkeit stärkt uns alle.
Im Rahmen des Bologna-Prozesses sollte eine Wahlmöglichkeit zum Bachelor und Master für ein mindestens 8-semestriges Studium geschaffen werden.
FREISTELLUNG ZUR BERUFLICHEN FORT- BZW. WEITERBILDUNG
Ein weiterer Antrag der VAA in der Vertreterversammlung, die Kammer möge sich gegenüber dem Gesetzgeber dafür einsetzen, dass Kolleginnen und Kollegen in einem Anstellungsverhältnis für eine Fort- bzw. Weiterbildung von ca. 8 Std. jährlich von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden müssen, fand in der überwiegend von freischaffend Tätigen besetzten Vertreterversammlung keine Mehrheit. Zur Fort- bzw. Weiterbildung sind alle Kolleginnen und Kollegen – auch die in einem Anstellungsverhältnis – verpflichtet (§ 22, Abs. 2, Baukammergesetz).
Für diesen unseren Antrag war keine Mehrheit zu erreichen. Wir vermuten, weil das Architektenparlament mehrheitlich von freiberuflich tätigen Kolleginnen und Kollegen besetzt ist, die anscheinend eine andere Interessenlage haben. Bedenkt man weiterhin, dass die freischaffenden Architektinnen und Architekten aller Fachbereiche unter den Mitgliedern der Architektenkammer nur ca. 1/3 der Mitglieder stellen, aber im Architektenparlament zahlenmäßig eine Mehrheit darstellen, werden die Ablehnungsgründe recht deutlich.
VERBREITERUNG DER ANERKANNTEN TÄTIGKEITSFELDER FÜR EINTRITT IN DIE ARCHITEKTENKAMMER
Zu dieser Thematik wurde in der Vertreterversammlung ebenfalls ein Antrag vorgelegt. Ziel dieses Antrages war es, untersuchen zu lassen, ob und gegebenenfalls wie die Tätigkeitsfelder verbreitert werden können, die gemäß § 6, Abs. 4, Baukammergesetz, Voraussetzung sind, um nach 2-jähriger Tätigkeit in die Architektenkammer aufgenommen zu werden. Dieser Antrag fand keine Zustimmung.
JM und AK I
30.10.2012
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VAA - Forum
Auf der Kollegengruppensitzung am 26.10.2012 im Vorlauf zur Vertreterversammlung 2012 wurde von den Anwesenden die Einrichtung eines Forums zum Meinungsaustausch gewünscht. Diese Einrichtung gibt es bereits. Das VAA - Forum erreichen Sie über den Link unten auf der Seite Service. Dieser lautet wie folgt: http://vaa-intern.zforum.biz
Dort kann jeder der sich angemeldet hat, eigene Rubriken (Thread) für ein Diskussionsthema eröffnen an der sich andere beteilgen können.
29.10.2012
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