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Aktuelles

Neuigkeiten rund um die VAA - NRW

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1972                    40 Jahre                    2012

in diesem Jahr können wir auf  40 Jahre  erfolgreiche Arbeit und Einsatz für die Belange der angestellten Architektinnen und Architekten zurückblicken,angefangen mit der Aufstellung einer freien Wählerliste mit dem Namen - Freie Liste Angestellter Architekten -, die erfolgreich für die erste Vertreterversammlung nach der Gründung der Architektenkammer NRW in 1972 kandidierte.

Dieses Jubiläum wollen wir feiern im Rahmen unserer diesjährigen

Mitgliederversammlung am Samstag, 24. März 2012 im
Schloss Lüntenbeck in Wuppertal - Sonnborn
Beginn 09:30 Uhr

Die  - Freie Liste Angestellter Architekten - wurde 1985 auf Beschluss der Gründungsversammlung in einen eingetragenen Berufsverband der angestellten Architektinnen und Architekten mit dem Namen:

Vereinigung Angestellter Architekten e.V.

umgewandelt. Die Gründungsversammlung fand im Schloss Lüntenbeck statt.

 

 

Wir wünschen Ihnen ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2012

Die VAA hofft, Sie hatten einen gelungenen Jahreswechsel.

Für 2012 wünschen wir Ihnen sowohl privat als auch beruflich zwölf erfolgreiche Monate.

 

 

Die Wachendorfer Feldkapelle

 
Da liest man immer wieder von Objekten oder noch besser, man bekommt Fotos von archi-tektonischen Highlights in die Hände, die auch die anderen Mitglieder des Berufsverbands VAA interessieren sollten. Meist jedoch sind diese Leckerlies räumlich weit entfernt und eben nicht zum Greifen nahe. Aber an und an, befinden sich eben dieses tatsächlich im eigenen Bundesland, eine gute Autostunde entfernt und was passiert: auch dort fährt man nicht hin, zumindest nicht alleine! - Also, eine gute Gelegenheit, die Thematik für die VAA "aufzuarbei-ten" um eine entsprechende Tagestour durch den zuständigen Arbeitskreis für den Verband zu organisieren!
 Die Vorderansicht   Der Eingang
Diesmal war es tatsächlich noch etwas anders. Immer mal wieder in Publikationen aufmerk-sam geworden, sogar der Verbandskollege hatte sie als Bildschirmschoner und da rutschte der Satz heraus: „Vielleicht werde ich im Urlaub dort tatsächlich mal hinfahren!“ Der Kollege wollte dies übrigens seit einiger Zeit auch schon – aber? Da wurde spontan die Idee geboren, das Objekt für "die VAA zu erkunden" und danach eine Tagestour mit Programm zusammen zu stellen.
Mit dem Kollegen wurde in der zeitgleichen Urlaubsphase eine Erkundung in die Voreifel abgesprochen, um die besagte Kapelle selbst vor Ort kennen zu lernen. Mechernich liegt mit dem Auto kurz hinter Köln (zumindest vom Ruhrgebiet aus!)? Wir waren daher dort recht schnell angekommen. Ein eigens eingerichteter Parkplatz nimmt jeden Tag von DI bis SO von 10-16h einige hundert Architekturinteressierte auf – ein Viertel Stündchen die Beine ver-treten und schon gelangt man zu dem ungewöhnlichen Bauwerk inmitten eines Feldes vor einer kleinen Waldung gelegen. In Gedanken planen wir bereits eine Busreise vom östlichen Ruhrgebiet aus mit mehreren "Auflese"haltestellen um gemeinsam am Objekt anzukommen, damit dort die interessierten KollegInnen des Verbandes als Gruppe die Kapelle in Augen-schein nehmen können.
Ein hiesiger Bauer hatte aus Dankbarkeit für ein gutes und erfülltes Leben den bekannten Schweizer Architekten Peter Zumthor angesprochen, ob er seiner Familie nicht dafür eine Kapelle auf seinem eigenen Feld entwerfen möge. Sicherlich war die Verbindung zu dem Landsmann und Heiligen Nikolaus von Flüe aus dem 15. Jahrhundert keine schlechte Idee um den Berufskollegen hellhörig zu machen.
Er begeisterte sich tatsächlich für die ungewöhnliche Idee des ansonsten nicht unbedingt für Kulturschaffen in Zusammenhang gebrachten Landwirts. Was man aus mit vor Ort gemisch-ten Beton, bestehend aus Flusskies und Sand der Umgebung, der auf eine zeltförmige Scha-lung aus 112 Fichtenstämmen lagenweise geschichtet wurde, erstellen kann, muss man ei-gentlich selbst erfahren. Das einfallende Licht durch die 350 mundgeblasenen Glaspfropfen sowie den Fußboden aus Zinnblei, der auch einen kleinen Regenwassersee, von der obigen Öffnung gespeist, bewusst in das Innere lässt, sind ebenso Elemente, die sich in der über-schaubaren Andachtsstätte vereinigen.
Man zündet einfach eine schlanke Kerze an und ist mitten in der herben Eifel plötzlich der Welt ein Stück weit entrückt. Eine kleine Spende in dem vorgesehenen Behälter wird für die VAA-KollegInnen obligatorisch sein, verbunden mit dem Dank an die Familie Scheidtweiler, die ihnen diesen Moment überhaupt möglich machte.
Die Ansicht nach oben im Inneren Die Seitenansicht aus der Ferne
Vielleicht kann der obige Tagesausflug ja dazu anregen, ähnliches zu wiederholen.
Es gibt so viele Projekte in unserer näheren Umgebung, die erst recht, wenn sie mit Berufs-kollegInnen begangen werden, uns ganz andere Perspektiven aufzeigen. Der Arbeitskreis wird die beschriebene Kapelle als Pilotexkursion den Mitgliedern der VAA demnächst anbie-ten - Architektur muss nicht immer Bilbao oder Shanghai sein!
JH
Fotos: JH/JM
16.10.2011

 

VAA on Tour

„Kölner Dom von unten“

Der Kölner Dom ist immer eine Reise oder noch besser, eine Führung wert.
Auch für Architekten und Architektinnen und besonders den kunsthistorisch Interessierten. Jedoch ist bisher der Allgemeinheit nur der „oberirdische“ Teil, mit 157,38 Metern Höhe nach dem Ulmer Münster das zweithöchste Kirchengebäude Europas sowie dritthöchste der Welt, weitgehend bekannt. Die VAA konnte nun exklusiv eine „unterirdische Führung“ mit einem entsprechend ausgebildetem Baufachmann der Kölner Dombauverwaltung organisieren. Der Kölner Dom zählt zu den weltweit größten Kathedralen im gotischen Baustil. Er ist zudem die meistbesuchte Sehenswürdigkeit Deutschlands.
Bei Ausgrabungen unter dem Dom wurde ein Apsidenbau entdeckt, der im 4. oder 5. Jahrhundert bereits den Bau einer ersten Kirche vermuten lässt. In der 2. Hälfte des 6.Jahrhunderts entstand eine neue Kirche. Diese Kirche entwickelte sich etwa bis zur Größe des nachfolgenden alten Domes. Der „Alte Dom“ war der unmittelbare Vorgängerbau des heutigen Domes. Im Jahr 1248 begann nach einem Brandabbruch der gotische Bau des heutigen Kölner Domes nach Plänen des Dombaumeisters Gerhard von Rile. Bei der Führung ließ eine besichtigte Tiefengrabung erkennen, dass die Sohle des größten Fundamentes des „Alten Domes“ keiner Grundwassergefährdung ausgesetzt war, obwohl in unmittelbarer Nähe sich das Flussbett des Rheins befindet. Aktuell wird der Domboden im Bereich der Ausgrabungen abschnittsweise mittels perfekter Logistik mit Hilfe einer Stahlbetonkonstruktion erneuert, um Setzungen im Dominneren zu vermeiden.
Führung unter dem Kölner Dom
Führung unter dem Kölner Dom
Führung unter dem Kölner Dom
Hohes Teilnahmeinteresse
Aufgrund der begrenzt zugelassenen Teilnehmerzahl und der leider zahlreich abgewiesenen Anmeldungen wird die VAA eine Wiederholung der äußerst interessanten Fachführung
im 1.Quartal 2012 anbieten. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite der VAA veröffentlicht.
AK I
Klaus Brüggenolte
Fotos: Hans Zimmermann

 

 

Vertreterversammlung der AKNW stimmt gegen

VAA- Antrag auf Wiedereinführung des Dipl.-Ing.

Dem Antrag VAA, dass die Architektenkammer NRW initiativ gemeinsam mit den Länderkammern ein Konzept entwickelt, wie die Wiedereinführung der deutschen Qualitätsmarke „Dipl.-Ing.“ unter den Rahmenbedingungen von Bologna umgesetzt werden kann, wurde mehrheitlich nicht gefolgt.. Begründet wurde dieses, dass die vollzogene Umstellung des Studienablaufs auf das Bachelor-Master-System nicht einfach „umgetauft“ werden könne; zum anderen wurde auch befürchtet, dass eine solche Forderung die Studierenden noch weiter verunsichern würde. Die VAA sieht sich trotz Ablehnung ihres Antrages in Ihrer Haltung bestärkt da diese Forderung nach Wiedereinführung in der Politik, in den Hochschulen und in führenden Verbänden ebenfalls breiten Raum in den Diskussionen einnimmt und in Teilen schon umgesetzt wird.
Anbei eine kleine Aufstellung von öffentlichen Meinungsäußerungen aus Politik, Hochschulen, Kammern und Verbände die dieses nicht so sehen wie die Mehrheit der Vertreterversammlung der AKNW:
16 Landesingenieurkammern und Bundesingenieurkammer für den „Dipl.-Ing.“
Die 16 Landesingenieurkammern, die in der Bundesingenieurkammer zusammengeschlossen sind, haben sich bereits am 30.10.2009 in Saarbrücken in einer Resolution für den "Diplom-Ingenieur" als Studienabschluss ausgesprochen und gefordert, in Deutschland ebenso wie in Österreich und Frankreich an dem bewährten und allgemein anerkannten Diplomtitel festzuhalten.
Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) begrüßt grundsätzlich die Wiedereinführung des akademischen Grades "Dipl.-Ing."
Präsident Hans Georg Wagner : Der BDB hat eine ganz klare Haltung zu dieser Frage.
Es besteht beim BDB großes Unverständnis, da keine klare einheitliche Haltung zwischen Hochschulen, Kammern und Verbänden zu dieser Problematik zu erkennen ist. Schon auf dem Deutschen Baumeistertag (Delegiertenversammlung des BDB) 2009 wurde gefordert, dass alle Hochschulen die Möglichkeit haben müssen, den "Dipl.-Ing." nach dem Abschluss eines Studiums von mindestens 8 Semestern zu vergeben. Das traditionelle deutsche Ingenieurdiplom, das bisher auch nach 8 Semestern verliehen wurde, ist weltweit anerkannt, hat sich national und international Renommee erworben und ist somit ein Aushängeschild wissenschaftlicher Exzellenz. Die Forderung, dies zu erhalten, ist somit legitim und dient zusätzlich der Profilierung der Bundesrepublik als Wissenschaftsstandort.
Die Studienreform zur Erfolgsgeschichte machen - Abschlussgrad "Diplom-Ingenieur" ist Bologna-kompatibel !
Neun Universitäten werden künftig neben Bachelor und Master auch den renommierten Studienabschluss Dipl.-Ing. wieder anbieten. Der Diplomingenieur ist ein deutsches Qualitätsprodukt . Mit der Umstellung der Studiengänge auf das zweigliedrige Bachelor-/Mastersystem wurde der Grad vor zehn Jahren abgeschafft. Die neun größten Technischen Universitäten, die als sogenannte TU9 organisiert sind, wollen nun den „Dipl.-Ing.“ wieder verleihen. „Es besteht Einigkeit darüber, dass jeder, der ein entsprechendes fünfjähriges Studium absolviert hat, den Titel Diplomingenieur führen darf“, sagte der  Rektor der TU Dresden, Hans Müller-Steinhagen. „Wir wollen den Prozess der Umstellung auf Bachelor und Master erfolgreich zu Ende bringen, aber nicht das Qualifikationsziel aufgeben. Dieses Ziel beschreibt der Grad Diplomingenieur hervorragend“, sagte der Präsident der TU9 und Rektor der RWTH Aachen, Ernst Schmachtenberg.:„Unsere Botschaft ist eindeutig: Wir sind für die Bologna-Reform und für den ‚Diplom-Ingenieur. Dies ist kein Gegensatz. Und unser Kreis an Unterstützern wächst beständig. Nun werben wir bei den zuständigen Politikerinnen und Politikern dafür, den akademischen Abschlussgrad ‘Diplom-Ingenieur‘ beim erfolgreichen Abschluss eines Master-Studiums in den Ingenieurwissenschaften weiterhin verleihen zu können.“

SCHAVAN IST FÜR DEN „DIPL.-ING.“
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) sieht ebenfalls keinen Grund, auf diesen Qualitätsbegriff zu verzichten: „Der Diplomingenieur hat in der Welt einen sehr guten Ruf. Es ist deshalb ein Zeichen von Selbstbewusstsein, neben dem internationalen Masterabschluss auch diesen Titel zu vergeben.“ Die Hochschulen arbeiten seit Längerem an der Revision der bisherigen Praxis, immer öfter mit Unterstützung der zuständigen Minister bei großzügiger Auslegung der Hochschulgesetze. In Bayern erlaubte Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) der TU München, den Diplomgrad als Äquivalent zum Master auf die Zeugnisse zu schreiben. Sein baden-württembergischer Kollege Peter Frankenberg (CDU) hat vor wenigen Wochen in der Kultusministerkonferenz dafür geworben, den Diplomgrad wieder einzuführen. Der Dresdner  TU-Präsident will jedoch noch einen Schritt weitergehen. Als bundesweites Modell regt Müller-Steinhagen an, fünfjährige Diplomstudiengänge parallel zum Bachelor-/Masterstudium anzubieten. Das sächsische Hochschulgesetz würde – anders als das Recht in den anderen Bundesländern – diese Parallelität erlauben.

CDU/CSU-Fraktion: "Dipl.-Ing." ist ein international anerkanntes Gütesiegel.
Anlässlich der durch die großen technischen Universitäten angestoßenen Debatte um die Beibehaltung des Titels "Dipl.-Ing.", haben die bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt:"(...) Drittens müssen anerkannte deutsche Hochschulabschlüsse durch Titelzusätze erhalten bleiben können. Dies gilt für das weltweit anerkannte Gütesiegel „Dipl.-Ing.“. Auch bei der Vergabe von Titeln sollten die spezifischen Ausbildungswege junger Menschen (als Titelzusätze) sichtbar werden, um damit die Qualitäten der differenzierten deutschen Hochschulausbildung nach außen deutlich zu machen."

VDI: Abschlussurkunden sollen auch „Dipl.-Ing.“ enthalten.
Der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) will die Abschlüsse Bachelor und Master im internationalen Vergleich durch das Renommee des „Diplom-Ingenieurs“ ebenfalls aufwerten und spricht sich für eine Ergänzung im Zeugnis aus. Eine entsprechende Forderung an die Kultusministerkonferenz hat das Präsidium des VDI kürzlich beschlossen. Der VDI unterstreicht, dass die Gestaltung der Abschlussurkunden den Hochschulen überlassen bleiben muss. Der VDI empfiehlt, dass die Abschlussurkunden sowohl die Titel „Bachelor“ bzw. „Master“ als auch den Titel „Dipl.-Ing.“ enthalten und dabei eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden. Nur so könne bei den Studierenden und der Wirtschaft Klarheit geschaffen werden.
Österreich verleiht weiterhin „Dipl.-Ing.“
Andere Bologna-Mitgliedsstaaten zeigen, dass der akademische Abschlussgrad „Dipl.-Ing.“ Bologna kompatibel ist: So regelt etwa das in diesem Punkt vorbildliche Österreichische „Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG)“ in § 51, Absatz 2 Nr. 11:  Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten ‚Master…‘ mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, oder ‚Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur‘, abgekürzt ‚Dipl.-Ing.‘ (…)“.
AK I
13.11.2011
 
 

Hans Zimmermann aus VVS verabschiedet

Am Vorabend der Vertreterversammlung (VVS) in Düsseldorf würdigte Präsident Hartmut Miksch frühere Mitglieder der Versammlung, die nach der jüngsten Wahl aus dem Architektenparlament ausgeschieden waren. Ehrenvorsitzender Hans Zimmermann und Wolfgang Esser (VFA) wurden nach 39 Jahre Mitgliedschaft in der VVS verabschiedet. Der VAA Ehrenvorsitzende Hans Zimmermann war seit Gründung der Architektenkammer NRW ununterbrochen Mitglied der Vertreterversammlung und hatte sich ehrenamtlich bis zu seinem Ausscheiden nach der letzten Wahl in vielen Gremien der Kammer engagiert.
Hans Zimmermann aus VVS verabschiedet
Präsident Hartmut Miksch, W. Esser und Hans Zimmermann(v.l.)
Stellvertretend für alle jetzt ausgeschiedenen Mitglieder der VAA -Kollegengruppe bedanken sich Vorstand und Mitglieder bei Hans Zimmermann. Seine stets kritische Begleitung und seine Mitarbeit  trugen viel zu Problemlösungen im Interesse der Angestellten Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen bei. Das verdient eine besondere Wertschätzung. Eine lebendige Kammer aber braucht auch weiterhin engagierte Architektinnen und Architekten. Nur sie geben Impulse, stärken den Zusammenhalt und helfen mit, wo Staat und Institutionen überfordert sind. „Jeder Einsatz ist ein Zeichen für Solidarität und Selbstverantwortung“ appelliert der VAA-Vorstand an die Mitglieder und insbesondere an den Nachwuchs. Verbände und Kammer brauchen in der Zukunft gerade das Engagement junger Architektinnen und Architekten, denn diejenigen, die sich freiwillig engagieren, tragen mit ihrem Einsatz, mit ihrer Kreativität und Eigeninitiative zum Fortschritt und Zusammenhalt in unserem Berufstand bei. Ihre Arbeit wirkt in einem Maß solidaritätsstiftend, wie es der Staat nie organisieren könnte. Nur so werden die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen sein.
AK I
21.11.2011
Foto: Wilfried Meyer

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VAA für Wiedereinführung des Titels „Dipl.-Ing.“


Der akademische Grad des „Diplom-Ingenieurs“ genießt im Ausland einen hervorragenden Ruf, auf den man nicht verzichten darf. Zehn Jahre nach Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge plädieren 9 führende Technische Hochschulen in Deutschland ebenfalls für die Wiedereinführung des Diplom-Abschlusses.
An den Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns können Studierende der Ingenieurwissenschaften das Studium wieder mit einem Diplom abschließen.
Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes verabschiedete der Landtag in Schwerin bereits im Dezember 2010.
Der Vorstand der VAA tritt dafür ein, dass auf breiter Basis ein Konzept entwickelt wird, wie die Wiedereinführung der deutschen Qualitätsmarke „Dipl.-Ing.“ unter den Rahmenbedingungen von Bologna umgesetzt werden kann.“
Die VAA sieht in einer Wiedereinführung des „Dipl.-Ing.“ keine Abkehr vom Bologna-Prozess. Die Bachelor/Master-Struktur braucht nicht aufgegeben zu werden.
Es soll aber eine Wahlmöglichkeit beim Abschluss eröffnet werden.
Auch auf europäischer Ebene sieht sich die VAA bestärkt, da in vielen europäischen Ländern am Diplom und Diplomingenieur festgehalten wird.
AK I
09.11.2011

Wieder Refendariatsausbildung in öffentlichen Verwaltungen 

Nach einer Meldung der Architektenkammer NRW nimmt das Land NRW wieder die Ausbildung junger Architektinnen und Architekten auf. Seit Jahren arbeiten Kammern und Verbände, so auch  die VEREINIGUNG ANGESTELLTER ARCHITEKTEN-VAA, daran, die Politik davon zu überzeugen, wieder eine Referendariatsausbildung in NRW-Bauverwaltungen einzuführen.
VAA-Tagung
VAA- Tagung

Berufsfremde in den Fachverwaltungen
Mit Anträgen und Befassungen in den Mitgliederversammlungen und anschließender Kommunikation mit der Politik hatte die VAA, insbesondere der VAA-Vorstand mit dem Vorsitzenden Dipl.-Ing. Reiner Fuest, sich für die Wiedereinführung der Referendariatsausbildung eingesetzt. und in den vergangenen Jahren immer wieder in politischen Gesprächen auf allen Ebenen darauf gedrungen, wieder junge Leute für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst auszubilden. Nach Auffassung der VAA  ist die Qualifizierung junger Architekten für den öffentlichen Dienst absolut unverzichtbar. Mit der Architektenkammer NRW und den weiteren Architektenverbänden haben wir gemeinsam in den vergangenen Jahren stets beklagt, dass zunehmend kommunale Baudezernate und andere qualifizierte Einrichtungen nicht mehr von Fachleuten geleitet werden, sondern von Juristen oder Angehörigen anderer Berufsgruppen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass Architektur, Wohnen, Stadtentwicklung und Freiraumplanung in der Tendenz verwaltet, aber nicht gestaltet werden. Zudem wird immer häufiger über Entscheidungen von Bauverwaltungen geklagt, die aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar sind und Auftraggeber, Bauherren und Architekten gleichermaßen verärgern. Ein Fachfremder kann eben kaum in der Lage sein, die komplexen, oft über viele Jahre zu antizipierenden Prozesse von Stadtentwicklungsmaßnahmen aktiv zu steuern, Zukunftskonzepte zu entwickeln und - beispielsweise auf der kommunalen Ebene - als „Stadtbaumeister“ seiner Gemeinde Form und Gesicht zu geben.
Nun ist es gelungen, die neue Landesregierung davon zu überzeugen, dass künftig wieder Hochbaureferendare durch das Land ausgebildet werden sollen.
Berufspolitischer Erfolg
Ein großer Erfolg für unsere berufspolitische Arbeit, vor allem aber ein großer Gewinn für unser Land-
Unsere Kollegen, die freischaffende Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner brauchen in den öffentlichen Verwaltungen Ansprechpartner auf Augenhöhe.
Die Wiedereinführung der Ausbildung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst macht deutlich, dass angestellte Architektinnen und Architekten für eine erfolgreiche Verwaltung und Gestaltung unseres Landes unverzichtbar sind.
Starten sollen die Ausbildungen ab Frühjahr 2012.
AK I
01.11.2011
 

VAA- Petition an den Deutschen Bundestag


Der Vorstand der VAA hat in Abstimmung mit der Architektenkammer NRW und den weiteren großen Kammerverbänden eine Petition  an den Deutschen Bundestag gestellt.
Sie wurde zwar nicht veröffentlicht, da bereits gleich gelagerte Stellungnahmen eingegangen waren und der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums angefordert hat. Wir veröffentlichen hier den Wortlaut, damit die Haltung der VAA in dieser Frage noch einmal verdeutlicht wird:
Wortlaut der Petition
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Erstellung und Verwaltung einer „Qualifizierten Energieberaterliste“ durch die DENA untersagt wird. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, auf die bewährten Strukturen der Architekten- und Ingenieurkammern als Selbstverwaltungsorgane der planenden Berufe in den Bundesländern zurückzugreifen. Das BMVBS, das BMWi, die BAFA und die KfW sind angehalten, die Aufgaben mit den bestehenden Strukturen organisieren.
 
Begründung:
 
Die Deutsche Energieagentur GmbH (DENA) hat angekündigt, eine „Qualifizierte Energie-Effizienz-Expertenliste“ für Bundesförderprogramme führen zu wollen. Dies betrifft derzeit die Vor-Ort-Beratung des BAFA und die Planung/Baubegleitung von KfW-Effizienzhäuser 40/55. Die vorgenannten Förderprogramme werden fast ausschließlich durch Architekten und Ingenieure als Sachverständige durchgeführt, die als Mitglieder in den Architekten- und Ingenieurkammern der Länder eingetragen sein müssen. Mit einer verpflichtenden Einführung der Expertenliste müssten Architekten und Ingenieure zusätzlich eine Zulassung durch die DENA in ihrem originären Tätigkeitsfeld erwirken.
 
Es kann nicht Aufgabe eines zur Hälfte privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens sein, in Monopolstellung Listen zu führen, die den Charakter einer staatlichen Zulassung haben.
 
Die Architektenkammern führen bereits heute Listen ihrer Mitglieder auf gesetzlicher Grundlage. Ergänzende Listen sind daher nicht erforderlich.
 
Die Einführung der Expertenliste wird begründet mit Mängeln geförderter Vor-Ort-Beratungen der BAFA sowie hocheffizienter Sanierungen und Neubauten der KfW. Es wurde nicht analysiert, ob festgestellte Mängel durch unbürokratische Maßnahmen behoben werden können.
 
In Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie müssen spätestens in acht Jahren alle Neubauten hoch-effiziente Gebäude sein. Schon aus diesem Grund ist es selbstverständlich, dass sich Architekten bereits jetzt hierfür qualifizieren. Eine Liste, die spätestens in acht Jahren wieder aufzulösen ist, da die Anforderungen keinen Fördertatbestand mehr darstellen können, gibt keinen Sinn.
 
Die Expertenliste soll Verunsicherungen von Gebäudeeigentümern entgegen wirken und Sie bei der Suche nach einem qualifizierten Experten unterstützen. Es gibt jedoch schon eine Reihe von Listen zum Thema auf Grund von landesrechtlichen Regelungen, so dass eine weitere Liste zu weiterer Unübersichtlichkeit des Marktes führen wird und somit kein Instrument für mehr Verlässlichkeit ist, sondern zu einer weiteren Verunsicherung der Auftraggeber führt.
Die Eintragungsgebühr von 150,- € und Jahresgebühr von 100,- € entspricht in keiner Weise dem tatsächlichen Aufwand einer Listenführung. Sie dient der DENA als Finanzierungsquelle.
 
Die Liste qualifizierter Energieberater wird bereits heute durch das BAFA unentgeltlich geführt. Die Berater haben ihre Qualifikation nachgewiesen.
 
Die Liste führt zu einer Markteinschränkung, da die Eintragung erforderlich ist, um eine Tätigkeit in diesem Bereich auszuüben. Trotz vorhandener Qualifikationen werden daher Marktteilnehmer ausgeschlossen, wenn sie nicht in der Liste eingetragen sind.
 
Die pauschalen Weiterbildungsanforderungen der DENA verlangen einen hohen Zeit- und Kostenaufwand für die Experten, ohne dass sie auf deren individuelles Vorwissen abgestimmt sind.
Die Petition soll dazu beitragen, die energetische Sanierungsrate auf 2 % zu verdoppeln. Nicht mangelnde Qualifikation der Experten oder eine fehlende Liste ist Grund für die Zurückhaltung der Auftraggeber bei der Gebäudesanierung, sondern wechselnde politische Rahmenbedingungen und das Dickicht unterschiedlicher Förderkonditionen. Zudem bleiben viele private Investitionen wegen fehlender steuerlicher Anreize aus.
Die Liste unterscheidet zwischen „Beraten“ und „Planen und Ausführen“. Energieeffizientes Bauen ist eine umfassende und komplexe Aufgabe. Eine Trennung zwischen qualifizierter Beratung und Planung widerspricht der beruflichen Praxis und ist auch aus Sicht der Auftraggeber nicht von Interesse. Die vorgesehene Systematik führt in die Irre.
 
Die Vergütung für die Energieberatung von Privateigentümern ist in der Regel - auch bei den Förderkonditionen der BAFA - nicht auskömmlich. Zusätzliche Kosten für Listenführungen werden diese Situation noch verschärfen und dazu führen, dass sich viele Energieberater von diesem Marktsegment zurückziehen werden.
01.11.2011
 
Ergänzung vom 02.11.2011:
Der
BDB hat heute die AKNW darüber informiert, dass der Petitionsausschuss von der Veröffentlichung der Eingabe des BDB absehen wird. Zu dem Anliegen habe der Petitionsausschuss im Rahmen anderer, gleich gelagerter Eingaben (auch der VAA) bereits eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums angefordert. Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf. weiteren Ermittlungen werde über die Art der Erledigung der vorliegenden Eingaben entschieden. Außer der Ur-Petition von Herrn Steinmetz werden offensichtlich keine weiteren Petitionen zum Thema veröffentlicht .
Liebe VAA- Mitglieder, sie  können zur Mitzeichnung der Petition von Herrn Steinmetz dieses noch bis 22.11.2011 unter dem Link:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19918
dieses ausüben. Das Hauptziel, dass sich der Petitionsausschuss ernsthaft mit der Angelegenheit beschäftigt, scheint aber auch so erreicht zu sein.
 
 

„Ehrenamtliche Gremienarbeit für alle möglich machen“:


Warum die Ergänzung des BauKaG überfällig ist !


Der Diskurs über die Erleichterung der Gremienarbeit angestellter Architekten in ihrer berufsständischen Vereinigung wird seit Jahren ohne Ergebnis geführt. Die VAA hält es daher für erforderlich, einmal mehr auf die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Freistellung für ehrenamtliche Kammertätigkeiten ihrer Mitglieder hinzuweisen. 
Dr. Gunnar Pantel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   Dr. Gunnar Pantel

Angestellten Architekten/Innen, die in die Vertreterversammlung gewählt und auf ehrenamtlicher Basis in den Gremien tätig werden, soll dies fortan ohne (arbeits-)rechtliche und tatsächliche Nachteile möglich sein. Hierfür ist jedoch eine Ergänzung des Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW) erforderlich!

Dass dieses Postulat dringender denn je zu erheben ist, ist selbst wenig aufmerksamen Beobachtern offenkundig. Trotz eines teilweise deutlich über dem erwartbaren Maß liegenden persönlichen Einsatz‘, ist es längst nicht mehr allen angestellten Gremienmitglieder/Innen möglich, seine/ihre ehrenamtlichen und hauptberuflichen Obliegenheiten so zu organisieren, dass zeitliche Kollisionen vermieden werden können.

Um jedoch mit solchen Terminüberschneidungen verantwortlich umgehen zu können, bedarf es einer Regelung, die es der/dem Angestellten ermöglicht, nicht immer und ausschließlich dem gleichzeitig stattfindenden beruflich bedingten Ereignis die Priorität einzuräumen zu müssen.

Während die „traditionellen Arbeitgeber“, - der freischaffende Architekt bzw. die freischaffende Architektin - aus ihrem eigenen beruflichen Selbstverständnis heraus auch das Engagement ihrer angestellten Mitarbeiter/Innen in den Gremien der Architektenkammer begrüßen und flankierend fördern - insbesondere bei der Wahrnehmung von Kammerterminen -, stellt sich die Problematik bei den vielen anderen unterschiedlichen Arbeitgebern, die Architekt/Innen und Stadtplaner/Innen angestellt beschäftigen, grundsätzlich anders dar:
Obgleich die überwiegende Mehrheit dieser Arbeitgeber um die Bedeutung und die Wichtigkeit der Architektenkammer und ihrer Arbeit weiß, genügt alleine dieses Wissen - insbesondere bei großen privaten und öffentlichen Arbeitgebern - noch nicht, um ihre angestellten Mitarbeiter/Innen für Belange der Architektenkammer formell arbeitsrechtlich freistellen zu können.

Insofern obliegt es hier der Legislative, eine tragfähige Regelung zu treffen. Die berufsständische Körperschaft allein kann dies ohne Unterstützung des Gesetzgebers schon deswegen nicht leisten, da geeignete Einwirkungsmöglichkeiten fehlen. Denn trotz engagierter Lobbyarbeit kann es ihr nicht gelingen, mit allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern - weder auf freiwilliger Basis noch im Rahmen ihrer tarifrechtlichen Möglichkeiten - eine für alle angestellten Architekt/Innen und Stadtplaner/Innen gleich lautende generelle Freistellungsvereinbarung für die kammerbezogene Gremienarbeit zu erwirken.
Selbstverständliches Interesse der Architektenkammer ist es u.a., das gesamte Fähigkeitspotenzial aller Mitglieder - unabhängig davon ob sie freischaffend, angestellt oder beamtet beruflich tätig sind - jederzeit für die Gremienarbeit der Kammer nutzen zu können. Dies darf deshalb nicht daran scheitern, dass angestellte und beamtete Mitglieder/Innen sich der Gremienarbeit verweigern müssen, weil ihre geltenden beruflichen Rahmenbedingungen Arbeitszeit parallel stattfindende Kammeraktivitäten für sie ausschließen!


Gemeindeordnung NRW kann Vorbild sein


Ebenso wie die Selbstverwaltung der Kommunen und Gemeinden nimmt die Architektenkammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nach dem Prinzip der Selbstverwaltung (Organe und Gremien) als mittelbare Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben wahr. Deshalb ist es legitim, die beabsichtigte Arbeitsplatz-Freistellungsregelung für angestellte und beamtete Architekt/Innen und Stadtplaner/Innen für kammerbezogene Gremienarbeit an den Regelungen der  Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu orientieren. Einschlägiger Anknüpfungspunkt ist hier die Freistellungsregelung für Rats-, Bezirksvertretungs- und Ausschussmitglieder des § 44 GO NRW.
Angepasst an den hier betroffenen Mitgliederkreis der Architektenkammer (Mitglieder/Innen der Vertreterversammlung und von Ausschüssen) sollte die Freistellungsregelung im systematischen Gleichklang zu der GO NRW somit im novellierten BauKaG NRW wie folgt lauten:
[...]
 
§ 24 a Freistellung
(1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat als Mitglied der Vertreterversammlung und/oder als Mitglied eines Ausschusses zu bewerben, es anzunehmen oder auszuüben. Benachteiligungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Bewerbung, der Annahme oder der Ausübung eines Mandats sind unzulässig. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Kündigungen oder Entlassungen aus Anlass der Bewerbung, Annahme oder Ausübung eines Mandats sind unzulässig.
(2) Die Mitglieder der Vertreterversammlung oder Mitglieder der Ausschüsse sind von der Arbeit freizustellen, soweit es die Ausübung ihres Mandats erfordert. Als erforderlich ist eine Freistellung in der Regel anzusehen, wenn die Tätigkeit mit dem Mandat in unmittelbarem Zusammenhang steht oder auf Veranlassung der Vertreterversammlung oder des Ausschusses erfolgt und nicht während der arbeitsfreien Zeit ausgeübt werden kann.

Angepasst an den hier betroffenen Mitgliederkreis der Architektenkammer (Mitglieder/Innen der Vertreterversammlung und von Ausschüssen) kann die Freistellungsregelung im systematischen Gleichklang zu der GO NRW im Rahmen der nächsten Novellierung des BauKaG am besten im Einvernehmen mit allen Kammerverbänden auf den Weg gebracht werden.
Dr.-Ing. Gunnar Pantel
Architekt VAA
26-09-11
 

Arbeitskreis Zukunft der VAA

 
Wer die Probleme unseres Berufstandes in der Gegenwart und für die Zukunft lösen will, muss die richtigen Fragen stellen. Die VAA mit ihrem Arbeitskreis “Zukunft“, weiterhin unter der Leitung von Jürgen Meinhard, stellt sich weiter diesen ständigen  Herausforderungen. Die Zukunft unseres Berufstandes bietet Möglichkeiten der Gestaltung, wenn wir uns entsprechend dafür auch engagieren.
Arbeitskreis als Denkfabrik
Der Arbeitskreis versteht sich als Denkfabrik und als kreativer Impulsgeber innerhalb der VAA. Er erarbeitet einerseits Alternativen zu bestehenden Strukturen und
andererseits neue berufspolitische Konzepte.
AK Vorsitzender Jürgen Meinhard
 
AK-Vorsitzender J. Meinhard
Die VAA  hatte bereits vor Jahren diesen Arbeitskreis ins Leben gerufen, weil ein Forum geschaffen werden sollte, in dem Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, die kein eigenes Büro betreiben, alle anstehenden Sach- und Fachfragen losgelöst von aktuellen Tagesproblemen diskutieren können.
Gestaltungsverantwortung
Gerade gegenüber der nachfolgenden jüngeren Generation sieht sich die VAA in einer besonderen Verantwortung. Das Berufsbild der Angestellten Architektinnen und Architekten unterliegt einem ständigen Wandel, dessen Zukunft nicht dem Zufall überlassen werden darf. Damit beweist die VAA auch ihre eigene Zukunftsfähigkeit.
Die Mitglieder der VAA sind in vielen verschiedenen Sparten als Architektinnen / Architekten, Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten bzw. Stadtplanerinnen / Stadtplaner tätig und dieses oft auch in leitender Position.
Daraus resultiert ein breit gefächerter Sachverstand. Mit dieser Kompetenz will die VAA positive Antworten auf die Zukunftsfragen unseres Berufsstandes geben. Unsere besondere Gestaltungsverantwortung als drittstärkster Verband nach den Wahlen innerhalb der Gremien der Architektenkammer werden wir wie bisher mit aller Kraft wahrnehmen und uns mit Nachdruck für deren praktische Umsetzung stark machen.   
AK I
Foto
G.-A.Joswig
30.07.2011
 
 

Mythos Baukultur

Inselkongress 2011 der AKNW

Mit über 200 Teilnehmern und auch diesmal wieder unter großer Beteiligung von VAA- Mitgliedern fand der traditionelle Inselkongress der AKNW  2011 auf der Nordseeinsel Sylt statt.
Alter Kursaal Westerland
Baukunst im Spannungsfeld
Im Beisein des NRW Bau- und Wirtschaftsministers Harry Voigtsberger referierten renommierte Architektinnen und Architekten sowie Fachleute weiterer Disziplinen zu der Kongressthematik inwieweit im Spannungsfeld zwischen einem kulturellem Anspruch und den Kräften des Marktes
sich Baukunst entwickeln und realisiert lässt. Ziel eines solchen Kongressformates ist aber auch Kolleginnen und Kollegen mit Persönlichkeiten der Politik, Wirtschaft, Forschung und Kultur zusammen zu bringen die als Gäste den Kongress begleiten.
Gastvortrag von Roger Willemsen
Kontaktpflege
Der Rahmen eines solchen Kongresses bietet den Teilnehmern auch die Möglichkeiten über den Besuch der Fachvorträge und der Teilnahme an den Fachexkursionen hinaus eine Fülle von neuen persönlichen Kontakten zu knüpfen, bestehende zu pflegen und zu vertiefen, insbesondere einen intensiven Meinungs- und Informationsaustausch sowie Hintergrundgespräche zu führen.
Exkursion Küstenschutz in Wenningstedt Gemülicher Ausklang im Kliffkieker
Der Reiz dieser Veranstaltung für uns Angestellte Architekten liegt auch darin begründet sich die Zeit zu nehmen um sich außerhalb der Arbeitzeiten für das gemeinsame Anliegen unseres Berufstandes sich mit den verschiedensten Gesprächspartnern zu treffen um auch hier für unsere speziellen Angestelltenbelange einzutreten, befand VAA- Vorsitzender Reiner Fuest zum Abschluss der Kongresstage bei der Verabschiedung der teilnehmenden VAA - Mitglieder.
AK I                                                                                                                    Fotos: Dirk Schlüter
10.07.2011
 

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Die neue Vertreterversammlung der AKNW hat am 26.3.2011 in der konstituierenden Sitzung im Düsseldorfer Landtag folgende Mitglieder der Fraktion VAA / NETZWERK architektur in den nachfolgend angeführten Gremien der AKNW gewählt:

 

Vorstand und Präsidium

Vizepräsident Reiner Fuest
Vorstand Klaus Brüggenolte

Ausschüsse

Aus- und Fortbildung Dirk Schlüter
Belange der Tätigkeitsarten
 
Werner Nauss, stellv. Ausschussvorsitzender
Peter Berenskötter
Berufsrecht- und Berufsausübung Eckhart Ebert
Dienstleistung- Recht u.
Sachverständige
Diedrich Carstens

Haushalt, Finanzen Beitragswesen
 
Siegfried Wirtzstellv. Ausschussvorsitzender 
Eric Wollesen
Offentlichkeitsarbeit
 
Christoph Usener stellv. Ausschussvorsitzender 
Dr. Jürgen Held
Planen und Bauen
 
Klaus Brüggenolte Ausschussvorsitzender
Jürgen Meinhard 
Wettbewerbs- und Vergabewesen      .
 
Jutta Düchting
 
Weitere AKNW - Gremien
Wahlvorstand  
 
 
Clemens Rahmel
Wilfried Heise stellv.
Siegfried Witzstellv. 
Schlichtungsstelle Dr. Gunnar Pantel
Stiftung Deutscher Architekten
Vorstand
 
Reiner Fuest stellv. Vorsitzender als geb. Mitglied
Richard Kaus 
Kuratorium Stiftung Diether Frank
Versorgungswerk AKNW
Verwaltungsausschuss 
 
Reiner Fuest stellv. Vorsitzender als geb. Mitglied
Helmut Baehr
Aufsichtsausschuss Franz Ahler
Kassenprüfer Günter Wagner
 
Wettbewerbsberater
 
RB Detmold Wilfried Heise
RB Arnsberg Eric Wollesen
 
 
AK1  27.03.2011